Erneuter Schleichwerbungsverdacht bei Sat.1

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Ludwigshafen – Die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) ist erneut gegen den Privatsender aktiv geworden.

Während der Osterfeiertage, am 8. April, um genau zu sein, lief im Sat.1-Programm die Sendung „Jetzt geht’s um die Eier“. In der von Hugo Egon Balder und Hella von Sinnen moderierten Unterhaltungssendung im Abendprogramm wurde gegen die Product-Placement-Kriterien der Medienwächter verstoßen.

Zwar wollte die LMK gegenüber DIGITAL FERNSEHEN nicht sagen, welches Produkt während der Sendung unerlaubterweise beworben wurde; die Süddeutsche erwähnt in ihrem Artikel vom Mittwoch jedoch einen großen, goldenen Osterhasen, den der Schriftzug der Schokoladenhersteller Lindt und Sprüngli geziert hat und der Teil der Requisite war.
 
Eine Pressesprecherin der LMK sagte gegenüber DF, dass die Gremien der LMK sich am 25. September 2006 mit dem Fall beschäftigen werden. Sollte die LMK entscheiden, dass ein Regelverstoß vorliegt, dann können die Medienwächter eine „förmliche Beanstandung aussprechen“. Laut der Sprecherin sei dies „ein Verwaltungsakt, in dem der betreffende Rundfunkveranstalter dazu aufgefordert wird, die entsprechenden Regelungen künftig einzuhalten.“

Als zweites Sanktionsmittel könne der Veranstalter dazu verpflichtet werden, diese förmliche Beanstandung in seinem Programm zu veröffentlichen. Darüber hinaus bestehe noch die Möglichkeit, Bußgelder bis maximal 500 000 Euro auszusprechen. „Im extremen Fall können wir auch einen Entzug der Sendelizenz erwirken, was aber in der Praxis wenig realistisch ist“, erklärte die Sprecherin.
 
Das große Problem der Landesmedienanstalten bei der Verfolgung derartiger Verstöße ist die im Presserecht verankerte kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Was für die aktuelle Berichterstattung von Vorteil ist, weil es die journalistische Arbeit schützt, wirkt sich negativ für die Medienwächter aus. Oftmals dauert es schier zu lang, bis die Untersuchung der Vorfälle abgeschlossen ist.
 
Auf die Frage, ob Sat.1 aufgrund des erneuten Verstoßes gegen das Schleichwerbungsverbot jetzt mit harten Strafen zu rechnen hat, wich die LMK-Sprecherin mit dem Verweis auf das laufende Verfahren aus. Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, musste Sat.1 wegen ähnlicher Vorwürfe erst im Februar 100 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zusätzlich erhielt der Sender die Auflage, medienpädagogische Werbespots im Gegenwert von 400 000 Euro zu zeigen. Dies wurde notwendig, weil der Sender Schleichwerbung in den Formaten „Sat.1 Frühstücksfernsehen“ und „17.30 Uhr Live aus Berlin“ eingebaut hatte.
 
Damit hatte der Sender zwischen 2000 und 2005 rund sieben Millionen Euro erwirtschaftet. Auftraggeber waren damals zum Beispiel der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft GDV und die Centrale Marketing Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft CMA. [lf]

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