MFD startet Handy-TV zur Fußballweltmeisterschaft

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Stuttgart – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 4. Mai 2006 in einer Eilentscheidung der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) bei der Zuweisungsentscheidung beim sogenannten Handy-TV Recht gegeben.

Das Stuttgarter Gericht hat entschieden, dass die Anfang März 2006 durch die LFK erfolgte Zuweisung von digitalen terrestrischen Übertragungskapazitäten für Handy-TV an die Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) weiter vollzogen werden kann.

Die konkurrierende Walk n Watch Gesellschaft für mobiles Fernsehen mbH hatte mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart versucht, dies zu verhindern. (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) Damit ist der Weg für den noch vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft geplanten Sendestart in Stuttgart frei.
 
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist zu der Auffassung gelangt, dass das baden-württembergische Landesmediengesetz eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für das Pilotprojekt der LFK mit Handy-TV bietet. Die achtjährige Laufzeit des Projekts sei ebenso wenig zu beanstanden wie die Auswahlentscheidung der LFK zugunsten von MFD (dazu mehr unter diesem Link ).

Das Handy-TV-Angebot von MFD wird gegen eine monatliche Zugangsgebühr von unter 10 Euro den Nachrichtensender N24, das ZDF-Programm, ein Comedy-Angebotmit Inhalten erfolgreicher Comedy-Sendungen von ProSiebenSat.1, ein in Kooperation mit MTV erstelltes Musikprogramm sowie das mit visuellen Elementen versehene Hörfunkangebot BigFM2see umfassen. Über den Starttermin in Stuttgart undanderen Weltmeisterschaftsstädten muss MFD in Kürze eine Entscheidung treffen. [sch]

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