Mehrjährige Haft für Kino.to-Chef-Programmierer [Hintergrund]

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am Mittwoch hat das Landgericht Leipzig den Chef-Programmierer der illegalen Videoplattform Kino.to zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Begründung des Verurteilten, sich in einer Grauzone zu bewegen, ließen die Richter nicht gelten.

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.
 
Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am zweiten Verhandlungstag der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein „angemessenes Strafmaß“.

Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht indessen nicht gelten. „Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen“, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, das Kino.to funktioniert. Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekanntgewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
 
Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.
 
Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient. Wann der Kino.to-Gründer vor Gericht kommt, ist noch nicht klar. Vier Beteiligte an dem Internetportal sind bereits verhaftet worden. Ein Mann muss für drei Jahre und fünf Monate hinter Gitter. [dpa/rh]

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