Netflix-Preiserhöhungen in Deutschland ausgebremst

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Bild: © Netflix
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Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. (Az. I ZR 23/20)

Die Klausel hieß: „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“ Abonnenten würden aber mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert. Netflix hatte sich damit gerechtfertigt, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Außerdem komme es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen.

Gericht schiebt Netflix Riegel vor

Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann – aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien dann auch im Einzelnen offenzulegen. Was demnach nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Daneben hatte das Gericht die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, der nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hinwies.

Vergeblicher Kampf um Preiserhöhungen

Revision wurde damals nicht zugelassen. Netflix hatte versucht, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH verworfen, weil der Streitwert unter der erforderlichen Schwelle von 20 000 Euro liege. Netflix hatte sich nachträglich um eine Korrektur nach oben bemüht – die Klausel habe besondere wirtschaftliche Bedeutung. Dies hätte laut BGH aber noch vor dem Kammergerichtsurteil passieren müssen.

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  • Netflix-Tablet-3: © Netflix

10 Kommentare im Forum

  1. Wenn man mit dem Bäcker ein Abo zu einem bestimmten Preis abgeschlossen hat müsste es der Bäcker bestimmt auch
  2. Das ist auch Netflix weiter möglich. Es geht ja einfach nur darum, dass Netflix nicht automatisch die Preise erhöhen kann und dir "einfach so" mehr Geld abbuchen darf als zwischen euch abgemacht. Den Grund dafür müssen sie benennen. Netflix kann aber auch weiterhin die Preise erhöhen ohne dir vorher zu erklären, warum die Preise steigen. Aber dann muss Netflix eben von dir explizit die Zustimmung einholen, dass sie jetzt von dir mehr Geld abbuchen dürfen. Und wenn du das dann ablehnst, ist Netflix am Zug zu entscheiden: Entweder gewähren sie dir den alten Preis weiter oder sie nutzen eben die Möglichkeit, ihrerseits von der Kündigung Gebrauch zu machen - in der Hoffnung, dass du dann zu den neuen Preisen ein Abo abschließt.
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