Rundfunkbeitrag: Eilantrag abgelehnt – ARD kündigt Folgen im Programm an

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Sie seien nicht gut genug begründet worden, entschieden die Richter des Ersten Senats am Dienstag.

Damit kann der monatliche Beitrag nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender ist damit noch nicht entschieden. Diese seien „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“, hieß es in dem am Abend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro. Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen. Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt allerdings die Zustimmung Sachsen-Anhalts. Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden. Damit ist die Erhöhung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.

Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfallsklausel im Änderungsstaatsvertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen. Sie sieht vor, dass der Vertrag gegenstandslos wird, wenn bis Jahresende nicht sämtliche Ratifikationsurkunden da sind. Die Sender hätten nicht vorgetragen, weshalb die Klausel einer späteren Anhebung des Beitrags im Wege stehen sollte.

ARD kündigt Folgen im Programm an

Die ARD hat nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag Auswirkungen auf das Programm angekündigt. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.

Buhrow betonte: „Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen. Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache.“ Auch das Deutschlandradio will nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.“

In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte „unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung.“

ZDF sieht in Ablehnung des Eilantrages auch einen ermutigenden Punkt

ZDF-Intendant Thomas Bellut hat die Eilantrags-Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts zur Blockade des Rundfunkbeitrags zur Kenntnis genommen und sieht zugleich einen ermutigenden Punkt. Der Intendant teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.“

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. 15 Bundesländer haben zugestimmt, Sachsen-Anhalt blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten.

Die Richter werden in dem eigentlichen Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden erst später urteilen, die Eil-Anträge waren vorgelagert. In seiner Entscheidung dazu führte das Gericht am Dienstag zugleich aus, dass die Verfassungsbeschwerden „weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet“ seien. Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung erscheine eine Verletzung der durch das Grundgesetz geschützten Rundfunkfreiheit „zumindest möglich“.

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184 Kommentare im Forum

  1. Wie lange hatte man Zeit diese Anträge auszuarbeiten ? Monate ? Ist ja nicht erst seit einer Woche klar, dass man ablehnen würde in Sachsen-Anhalt. Egal wie es am Ende ausgeht: schon jetzt ne Klatsche für die Justizabteilungen von ARD/ZDF. Jedenfalls sieht es das Gericht schon mal so, dass die nächsten Monate die Rundfunkfreiheit auch ohne Erhöhung sicher gestellt ist, sonst hätte man den Eilanträgen ja entsprechen müssen. Außerdem hat es - ganz nebenbei - zur Folge, dass der Medienstaatsvertrag verfällt. Der muss eigentlich neu ausgehandelt werden...
  2. Der auch vom Landtag von Sachsen-Anhalt ratifizierte Medienstaatsvertrag verfällt nicht. er kann aber gekündigt werden "§116 1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Der Staatsvertrag kann von jedem der vertragschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2022 erfolgen. ...Kündigt ein Land diesen Staatsvertrag, kann es zugleich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum gleichen Zeitpunkt kündigen; jedes andere Land kann daraufhin innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung dementsprechend ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Zwischen den übrigen Ländern bleiben diese Staatsverträge in Kraft." Dadurch, dass Sachsen -Anhalt dem im Medienstaataatsvertrag hinterlegten Auftrag der ÖR Anstalten die Zustimmung erteilt hat, dann aber die Finanzierung dieses mitbeschlossenen Auftrags verweigert, liegt ja die Unglaubwürdigkeit, die eine Erfolgsaussicht der Klage begründet uund erhöht. Ich verweise auf die von mir zitierten Stellungnahmen in dem anderen Faden nebenan. Haseloff: ARD und ZDF sind immer noch „Westfernsehen“
  3. Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Rundfunkfreiheit auch ohne Erhöhung sicher gestellt ist. Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass die ÖRR zumindest für kurze Zeit Schulden machen können und - falls gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen wurde - den ÖRR entsprechende Ausgleichszahlungen zustehen. Großer Unterschied. Wäre die Rundfunkfreiheit auch ohne Erhöhung sichergestellt, würden den ÖRR keine Ausgleichszahlungen zustehen. Wenn die ÖRR jetzt aber Sparmaßnahmen umsetzen, dürfte ihnen der Ausgleich verweigert werden, siehe Urteil aus 2007. Wenn gespart wird, gibt es rückwirkend keinen Mehraufwand, da sich das Programm rückwirkend nicht ändern lässt.
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