Rundfunkbeitrag: Klage von Netto gescheitert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der seit 2013 geltende neue Rundfunkbeitrag beschäftigt noch immer die Gerichte: Aktuell wurde eine Klage des Lebensmittel-Discounters Netto gegen die Regelung zur Finanzierung von ARD und ZDF abgewiesen.

Im Januar 2013 trat die neue Regelung zur Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF in Kraft. Seitdem zogen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor Gericht. Doch wie die Klagewelle der Privatpersonen erzielen auch die Unternehmen juristisch keine Erfolge: So ist am Donnerstag der Lebensmittel-Discounter Netto mit seiner Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Somit wurde die Klage der Edeka-Tochter auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Netto hatte gegen eine Staffelung der Rundfunkbeiträge nach einzelnen Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und der Anzahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge geklagt. Mitte Mai war schon der Drogeriemarkt Rossmann mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag gescheitert. [kw]

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52 Kommentare im Forum

  1. AW: Rundfunkbeitrag: Klage von Netto gescheitert Muss der Discounter die Gebühren Netto oder Brutto zahlen ? Aber an den Urteil sieht man, wie Hirnlos dieses System ist. Zahlen für nichts, denn welcher Discounter hat Rundfunkgeräte in Betrieb ? Aber Recht(ssprechung) und Gesetze sind leider all zu oft nicht gerecht.
  2. AW: Rundfunkbeitrag: Klage von Netto gescheitert Im Endeffekt ist das wie Raubrittertum. Die haben nix davon, und müssen dafür gleich mehrfach zahlen. Da sie nun auch zahlen, könnten sie ja jetzt auch Musik dudeln lassen. Einige Markte haben dafür ja ein eigenes Einkaufradio. Rewe glaub ich hat eines.
  3. AW: Rundfunkbeitrag: Klage von Netto gescheitert Das sind die sog. POS Radios. Diese gibts auch mit einem kleinen Trick über Sat zu empfangen. Unter anderem gibt es das "Standard" POS Radio, mit verschiedenen Werbungen für die Märkte. Beispiele sind Rewe, Edeka oder Kaufland.
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