TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die 2010 verbotenen TV-Sendungen des Kampfsportverbandes UFC könnten schon bald wieder ins Fernsehen kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht Leipzig machte nun den Weg frei das von der BLM erteilte Verbot zu kippen.

Etappensieg für den Kampfsportverband UFC (Ultimate Fighting Championship): Nachdem die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die TV-Ausstrahlung der UFC-Kämpfe wegen zu viel Gewalt 2010 pauschal verboten hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Leipzig nun den Weg für eine Rückkehr ins deutsche Fernsehen geebnet: Denn wie die Richter am Mittwoch entschieden, hat der britische Veranstalter Zuffa das Recht, selbst gegen das Verbot der BLM vorzugehen und Klage einzureichen.

Die Kämpfe der UFC waren bis 2010 im Programm von Sport1 übertragen worden, doch dem schoben die Medienwächter wegen einem zu hohen Grad an Gewalt dann einen Riegel vor und untersagten die Ausstrahlung der Kämpfe. Der Veranstalter wollte das allerdings nicht hinnehmen und ist gegen den Bescheid der BLM vor Gericht gezogen – mit Erfolg.
 
Wie Anfang Januar bekannt wurde, hatte das Verwaltungsgericht München die Entscheidung der BLM bereits im Herbst 2014 aufgehoben. Die BLM hätte nicht die Befugnis ein aus ihrer Sicht unerwünschtes Programm zu verbieten und hätte die rechtlich geschützten Interessen der Zuffa überhaupt nicht in ihre Erwägungen einbezogen, hieß es in der Begründung. Damit sei der Beschluss rechtswidrig. Die BLM hatte daraufhin Berufung in Leipzig eingelegt – ohne Erfolg.
 
Denn die Leipziger Richter urteilten zu Gunsten der UFC. Die Zuffa fühlte sich zu Recht durch das Verbot in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt. Der Bescheid der BLM sei ein mittelbarer Eingriff in diesen Schutzbereich, zudem habe sie berufsregelnde Tendenzen, hieß es weiter in dem Urteil. Daher könne sie den in München begonnenen Klageweg auch weitergehen.
 
Das wird das britische Unternehmen wohl auch tun. Zuffa-Anwalt Tobias Bosch zeigte sich mit der Entscheidung der Leipziger Richter zufrieden. Er sei zuversichtlich, nun auch weiterhin Recht zu bekommen und damit die Kämpfe der UFC wieder ins deutsche Fernsehen zu bringen. Bereits seit Anfang Januar verhandelt der Verband wieder verstärkt mit TV-Sendern, die für eine Übertragung in Frage kämen. Nähere Angaben machte der Veranstalter aber bisher nicht. Aktuell sind UFC-Kämpfe hierzulande nur über kostenpflichtige Livestreams zu sehen. [fm]

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17 Kommentare im Forum

  1. AW: TV-Comeback in Sicht? UFC siegt vor Gericht Endlich ist das bayridche Stammtischurteil vom Tisch. hat ja lange gedauert.
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