Urheberrechtsstreit: Stiftung veröffentlicht alle Bundesgesetze

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Open Knowledge Foundation wird auf dem Portal OffeneGesetze.de künftig sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitstellen.

Das teilte der Verein am Montag mit. Die Stiftung riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem Kölner Bundesanzeiger Verlag. Das Unternehmen, das im Jahr 2006 privatisiert wurde, erhebt Urheberrecht auf die Datenbank der Gesetzblätter.

In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal www.bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. „Sie können aber nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden“, beklagt die Stiftung. Der Bundesanzeiger Verlag verbiete die Weiterverwendung. „Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen.“

Die Open Knowledge Foundation werde nun alle Gesetzesblätter auf OffeneGesetze.de frei zugänglich machen. Die Stiftung forderte, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass private Verlage nicht Rechte an staatlichen Dokumenten beanspruchen dürften. „Amtliche Dokumente müssen kostenfrei und uneingeschränkt online für die Öffentlichkeit zugänglich sein.“ Das Urheberrecht müsse geändert werden, damit zentrale Dokumente der Demokratie offen bereitstünden.

Die Open-Data-Aktivisten schließen rechtliche Konsequenzen nicht aus: „Es ist möglich, dass der Verlag die Open Knowledge Foundation wegen Verletzung des Urheberrechts abmahnt, was eine grundsätzliche Klärung dieser Frage ermöglichen würde“, erklärte ein Sprecher. [dpa]

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5 Kommentare im Forum

  1. Als Ausenstehender (Österreicher) finde ich es aber schon seltsam, wenn ein Privatunternehmen Geld dafür verlangt Gesetze öffentlich zu machen. Wir haben diesen Zirkus wenigstens nur mit den Normen. Gesetze können frei über das Internet eingesehen und Herunter geladen werden. Wenn ein Land will, dass seine Gesetze eingehalten werden, müssen die auch frei zugänglich sein.
  2. Es geht hier aber nicht um die Gesetze, die liegen alle auf www.gesetze-im-internet.de (Herausgeber und Betreiber des Internetangebots: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz), es geht um das Bundesgesetzblatt, was eine besondere Funktion inne hat und daher gedruckt werden muss. Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland.
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