Urteil: Save.TV darf ProSiebenSat.1-Sender nicht aufzeichnen

0
118
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Online-Videorekorder Save.TV für die Aufzeichnung der ProSiebenSat.1-Sender eine Lizenz benötigt. Da eine solche nicht vorliegt, darf der Anbieter die Programme der Sendergruppe nicht für seinen Dienst anbieten.

Wie ProSiebenSat.1 am Donnerstag (19. September) mitteilte, hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichtes München I vom 9. August 2012 bestätigt. Das Landgericht hatte damals einer Klage der ProSiebenSat.1 Media AG gegen die Save.TV stattgegeben. Diese hatte es dem Online-Videorekorder-Dienst untersagt, TV-Sender von ProSiebenSat.1 für sein Angebot der webbasierten Videoaufzeichnung zu nutzen.

Dabei urteilte das Gericht, dass Save.TV Limited die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Sendesignale im Rahmen ihres Angebotes unterlassen muss. Eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot der Save.TV Limited würde demnach die Rechte der Rundfunkveranstalter verletzten, weshalb sie ohne eine entsprechende Lizenz nicht zulässig sei. Save.TV hatte gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt, diese wurde nun jedoch zurückgewiesen.
 
In den Streitfall zwischen den beiden privaten Senderveranstaltern ProSiebenSat.1 und RTL mit den Online-Videorekordern Save.TV und Shift.tv hatte sich auch Bundesgerichtshof befasst. Erst am 11. April hatte der Gerichtshof bestätigt, dass durch die Angebote der Online-Videorekorder ein Eingriff in die Rechte der Fernsehsender erfolgt und die Betreiber Save.TV und Shift.tv demnach eine Lizenz benötigen. Allerdings hatten die Richter auch darauf verwiesen, dass RTL und Sat.1 diesen möglicherweise eine entsprechende Lizenz gewähren müssen.
 
In so einem Fall würden die Sender Lizenzgebühren von den Vertragspartnern erhalten. Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung feststellte, hatte es das Berufungsgericht bislang versäumt, festzustellen, ob eine solche Verpflichtung seitens RTL und Sat.1 im aktuellen Fall besteht. Fraglich ist also weiterhin, ob in dem langjährigen Streifall nun das letzte Wort gesprochen ist. [ps]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum