Verstößt Schufa gegen die neue DSGVO?

16
139
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Bisher bietet die Schufa nur eine kostenlose Zusammenfassung über gespeicherte Daten per Post. Auf dem elektronischen Wege wird ein Abo benötigt. Dies könnte der neuen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) widersprechen.Die hessische Landesdatenschutzbehörde reagiert und prüft die Praktiken der Schufa.

Wer einen neuen Kredit aufnehmen möchte kommt an der Bonitätsauskunft Schufa kaum vorbei. Allerdings stehen die dahinterstehenden Algorithmen, die das Schufa-Scoring ausmachen, seit längerem durch Verbraucherschützer in der Kritik. 

Wie die „Welt“ berichtet, prüft jetzt der hessische Datenschutzbeauftragte in wie fern das Geschäftsgebaren der Schufa mit der neuen DSGVO vereinbar ist. Stein des Anstoßes ist die Unmöglichkeit, kostenlosen und schnellen elektronischen Zugriff auf gespeicherte Daten zu erhalten. Bisher ist dieser Weg nur postalisch möglich.
 
Wer einen Bonitätsnachweis für Geschäftspartner benötigt oder seinem Vermieter schnelle Auskunft geben möchte, braucht das kostenpflichtige „MeinSchufa“-Abo. Die DSGVO sieht jedoch eine Auskunft über die gespeicherten Daten zeitnah, elektronisch und kostenlos vor. [ds]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

16 Kommentare im Forum

  1. Die Schufa ist doch echt ein unseriöser Saftladen. Oder wie findet ihr die Tatsache, dass deren Webseite nur darauf ausgelegt ist, dir einen kostenpflichtigen Account aufs Auge zu drücken? Die Möglichkeit sich einmal im Jahr eine kostenlose Datenübersicht schicken zu lassen ist jetzt genau so versteckt wie vor der neuen SDGVO. Vorher war es ein pdf-Formular namens "Datenübersicht nach § 34 BDSG". Jetzt nennt es sich "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) und ist nur durch unzähliges Klicken auf meineschufa.de zu finden. Wenn man überhaupt von der Existenz weiß.
  2. Es gibt bei der Schufa 3 Problemstellungen. Wenn einer wegen schlechter Auskunft nicht per Rechnung zahlen kann, ist das noch kein Problem. Bezahlt werden muss so oder so, und bei seriösen Händlern ist Vorauskasse kein Problem. Oder bei anderen Händler kaufen. Leicht problematisch wird es dann, wenn einer von z.b günstigen Stromtarifen nicht profitieren kann, weil der Anbieter den Vertrag aufgrund einer schlechten (falschen) Auskunft ablehnt. Extrem problematisch ist, wenn einer keine neue Wohnung findet, weil der Vermieter eine Auskunft der Schufa verlangt. Oder essentielle Versicherungen nicht abgeschlossen werden können. Ich würde außerdem behaupten, das es ohne Schufa und Co nicht mehr Probleme mit Leuten gibt, die dann ihre Rechnung nicht zahlen oder überhaupt zahlen konnte, den sonst könnte ja jedes Versandhaus gleich einen Lohnzettel verlangen. Die Aussagen der Schufa basieren ja oft auf Vermutungen. Letztlich schaden sich die Händler oft selbst, da dann kauf willige Verbraucher dort nicht kaufen. Ganz absurd, wenn es sonst nie Probleme gab, und der Händler beim Bestandskunden plötzlich keine Zahlungsarten wie Re oder Lastschrift akzeptiert.
  3. Die Schufa als privat-wirtschaftliches Unternehmen verstößt regelmäßig gegen die EU-DSGVO, da sie ohne die Zustimmung Daten von Privatpersonen digital erfasst, verarbeitet und auf diesen Daten dann basierend Dritten Auskünfte über die Privatperson ohne deren Wissen oder Zustimmung erteilt. Besonders problematisch sind da die Falschauskünfte, die die Schufa an Dritte erteilt!!! Aber wo kein Kläger, da kein Richter!!!
Alle Kommentare 16 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum