Das sind die „Auserwählten“ für den Zukunftsrat der Öffentlich-Rechtlichen

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Der „Zukunftsrat“ steht: Das mysteriös anmutende, siebenköpfige Gremium, in dessen Schoß die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen gelegt wird, setzt sich aus drei Männern und vier Frauen zusammen.

Die Medienpolitiker der Bundesländer haben sich auf die Besetzung des Beratergremium für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Das erfuhr die Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen der Länder-Rundfunkkommission.

Zu dem sogenannten Zukunftsrat gehören nach dpa-Informationen der Schweizer Publizist Roger de Weck, Filmproduzentin Bettina Reitz, Urheberrechtsexpertin Nadine Klass, Ex-Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, Medienrechtler Mark D. Cole, Journalistin Maria Exner, die frühere Gruner+Jahr-Chefin Julia Jäkel und die Digitaljournalismus-Professorin Annika Sehl.

Zukunftsrat der Öffentlich-Rechtlichen besteht auch drei Männern und vier Frauen

Der Zukunftsrat soll ein temporär eingesetztes Beratungsgremium sein. Er soll zur Entwicklung einer langfristigen Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu seiner Akzeptanz Empfehlungen erarbeiten und damit Impulse für die weitere Arbeit in der Rundfunkkommission geben.

„Die Rundfunkkommission hat mit der Einsetzung eines Zukunftsrates ihren Reformwillen bekräftigt“, sagte der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) nach Bekanntwerden der Einigung. „Sowohl Angebot als auch Strukturen kommen auf den Prüfstand. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss heute und morgen durch Produkt und Struktur überzeugen. Nur so hat ein pflichtfinanziertes System dauerhaft Akzeptanz. Der Zukunftsrat kann hierzu wegweisende Impulse setzen.“

Relativ schnelle Umsetzung von der Idee bis zur Berufung

In einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu Konsequenzen aus der Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte Liminski im September 2022 einen solchen neuen Expertenrat angeregt: „Zu überlegen wäre, ob wir neben der KEF, die vor allem eine betriebswirtschaftliche Prüfung vornimmt, auch eine gesamtgesellschaftliche, so gesehen ‚volkswirtschaftliche‘ Betrachtung brauchen – etwa durch eine hochrangig besetzte und parteiübergreifend geführte Kommission.“

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15 Kommentare im Forum

  1. Kein People of Color und niemand mit Migrationshintergrund außerhalb Europas dabei. Und das in Deutschland. Skandal!
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