So hoch sind die Geldstrafen für Hasskommentare im Internet

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Hass, Hetze und Beleidigungen sind im Internet Alltag: Trolls, Hater, Shitstorms – geflügelte Worte aus der Welt des sozialen Medien, die mittlerweile landläufig bekannt sein dürften. Doch nicht alle, die im Netz verbal entgleisen, kommen ungestraft davon, wie ein konkreter Fall jetzt zeigt.

Eine Flut von Hasskommentaren nach dem Post einer jungen Jägerin hat in mehr als 50 Fällen zu juristischen Konsequenzen geführt. Dazu gehörten nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) vom Samstag Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen.

Unter dem Pseudonym „Waidfräulein“ hatte die Frau aus Norddeutschland im Frühjahr 2018 ein Foto von sich mit einem zuvor von ihr erlegten Fuchs auf Facebook gepostet. Der Beitrag wurde bis heute mehr als 5000 mal kommentiert, den Angaben zufolge gab es allein innerhalb von 48 Stunden mehr als 2000 Hasskommentare.

In Kooperation mit dem Jagdverband habe ein Experte für Internetkriminalität mehr als 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen, hieß es. Weitere Verfahren laufen demnach noch. «Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen», schreibt der Verband. Hasskommentatoren müssten insgesamt mehrere 10 000 Euro Strafen und Verfahrenskosten bezahlen.

Für die Beleidigung der Frau mit einer abfälligen Bezeichnung für das weibliche Geschlechtsorgan waren demnach 3800 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld fällig. «Miststück» und «Abschaum» kosteten 3300 Euro. Attacken wie „Schlampe“, „besuchen, fesseln, knebeln“ und „Ladung Schrot ins Hinterteil» führten zu Folgekosten von 2000 Euro. Auf „Ich sag nur Karma, Du Dreckstück“ folgten 1600 Euro und auf „Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich“ 1400 Euro an Kosten.

„Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten“, sagte DJV-Präsident Volker Böhning zu den Fällen. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.

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  • Gesetz-Recht-Hammer-Gericht: © dianaduda - Fotolia.com

23 Kommentare im Forum

  1. Was lernt man daraus ? Mann könnte so gut Knete verdienen. Wie die Jägerin. Vielleicht wird das mal Lehrberuf. "Beleidigungseinsammler" .. Wenn dann sollten jene in Foren gehen. Das schlimmste ist dort der Rauswurf, nicht aber eine (erfolgreiche) Strafanzeige, weil die Person hinter dem Synonym in der Regel nicht bekannt ist, und dadurch eine Beleidigung oder Drohung keinen juristischen Wert hat.
  2. Wenn ich mir die Kommentare so durchlese müssen wohl viele Peta Mitglieder eine Geldstrafe zahlen. Nicht falsch verstehen ich hasse auch Jäger und mit Trophen posen und auch alte Frauen mit Pelzmantel da würde ich auch gerne Farbe drauf kippe. Aber wie beleidigt wurde ist schon heftig, von mir aus kann Facebook usw geschlossen werden. Diese Social Networks haben für mehr Asoziale im Netz geführt.
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