Datenschutz bei Smart-TVs: Prozessauftakt gegen Samsung

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Der Elektronikhersteller Samsung war wegen des Umgangs seiner Smart-TVs mit den Nutzerdaten heftig in die Kritik geraten, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat dagegen geklagt. Am heutigen Donnerstag wird der Prozess eröffnet.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein internetfähiger Fernseher Nutzerdaten an seinen Hersteller senden? Um diese Datenschutzfrage geht es an diesem Donnerstag (12.00 Uhr) vor dem Landgericht Frankfurt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen hat den Elektronikhersteller Samsung verklagt, weil seine Smart-TV-Geräte schon Daten ohne Einwilligung des Kunden an Firmenserver schicken, sobald sie mit dem Internet verbunden sind. Mit einem Urteil wird zum Prozessauftakt nicht gerechnet.

Der koreanische Elektronikkonzern hat im Vorfeld bestritten, dass sensible Daten übertragen werden. Es gehe lediglich darum, die Datenschutzrichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweiligen Landessprache an den Kunden zu versenden. Dafür sei die Verbindung mit dem Samsung-Server und damit eine Übermittlung der IP-Adresse erforderlich. Der Kunde werde dann nach seiner Einwilligung für weitere Datendienste gefragt, die er natürlich auch ablehnen könne. Die Verbraucherschützer kritisieren zudem Umfang und Komplexität der Samsung-Geschäftsbedingungen. [dpa/kw]

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