EU-Kommission lässt ACTA-Abkommen juristisch prüfen

0
30
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Kaum ein Thema hat in den letzten Wochen die Nation so sehr bewegt wie ACTA, vor allem durch zahlreiche Protest gegen das Abkommen zur besseren internationalen Durchsetzung des Urheberrechts. Nun lässt die EU-Kommission ACTA juristisch überprüfen.

Wochenlang hat ACTA vor allem viel Kritik einstecken müssen. Während in vielen deutschen Städten Zehntausende auf die Straße gingen, um gegen das Abkommen zu demonstrieren, erntete zuletzt auch die EU-Kommission Tadel. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) bemängelte, dass Brüssel die Bürger erst viel zu spät über ACTA aufgeklärt und damit auch zu wenig Transparenz geboten habe. Jetzt reagiert die EU-Kommission und lässt den Text juristisch prüfen, wie Karel De Gucht, EU-Handelskommisar, am Mittwoch ankündigte.
 
Der Europäischen Gerichtshof soll nun klären, ob das Abkommen mit dem europäischen Grundrecht vereinbar ist. Speziell sollen dabei die Bereiche Meinungs- und Informationsfreiheit, Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums geprüft werden. Mit diesem Schritt wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: „Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen“, sagte der Kommissar.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Vertrag Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Überprüfung ermöglicht es den EU-Staaten nun, mit der Unterzeichnung des Vertrags erst einmal abzuwarten.
 
Polen und Tschechien hatten die Ratifizierung nach anhaltenden Protesten ohnehin bereits ausgesetzt. Auch Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen. Dennoch hat die Bundesregierung bereits klar gestellt, das sie weiterhin an ACTA festhalten wolle. Der Vertrag sei nicht nur notwendig und wichtig, sondern zudem auch ein wichtiger Schritt, um für die Bekämpfung von Produkt- und Markenfälschungen einen internationalen Rechtsrahmen zu schaffen.
 
Die EU-Kommission hatte ACTA zusammen mit Staaten wie den USA und Japan ausgehandelt. Der Ministerrat hatte den Text im Dezember einstimmig angenommen und die Staaten autorisiert, den Vertrag zu unterzeichnen. Auch das Europaparlament werde noch darüber abstimmen, sagte De Gucht. Nun könne sich dieser Prozess verzögern: „Ich gehe davon aus, dass der Ratifizierungsprozess solange ausgesetzt wird, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt“.
 
De Gucht verteidigte erneut das Abkommen. ACTA werde helfen, Arbeitsplätze zu schützen. „ACTA wird keine Webseiten schließen und auch nicht die Rede- oder Internetfreiheit einschränken“, betonte der Kommissar. EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die für Grundrechte zuständig ist, betonte die Bedeutung der Freiheitsrechte im Internet: „Copyright-Schutz kann niemals eine Aufhebung der Meinungs- oder Informationsfreiheit rechtfertigen“. [Marion Trimborn/Martina Herzog/fm]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum