Kartellamt stellt Verfahren gegen Sky und DAZN ein

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Früher bei Sky und DAZN, heute bei DAZN und Prime: Die Champions League. © UEFA, DAZN, Sky

Das Bundeskartellamt hat heute sein Verfahren gegen die Sky und die DAZN wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte an der UEFA Champions League eingestellt.

Mit Blick auf ihr Verhalten bei künftigen Ausschreibungen hatte das Bundeskartellamt gegen die Unternehmen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass Sky und DAZN im Vorfeld der Rechtevergabe für die Saisons 2018/2019 bis 2020/21 vereinbart hatten, die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen. Die Rechte an allen Spielen wurden von Sky allein erworben und im Anschluss wurde ein Teil der Spiele im Wege der Sublizenzierung an DAZN abgetreten. Die Rechtevergabe hatte unter anderem zur Folge, dass im Free-TV keine Live-Übertragungen der Champions League mehr gezeigt wurden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch. Es sprachen dennoch einige Gründe für die Einstellung des Verfahrens. Der Markt ist generell in Bewegung, neue Player treten auf – das hat die kürzlich erfolgte Champions League Rechtevergabe für die Spielzeiten ab 2021/22 erneut gezeigt. Darüber hinaus ist aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise auf die aktuellen Spielzeiten im nationalen wie im internationalen Fußball kaum absehbar, wie sich der Markt in naher Zukunft entwickeln wird. Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet.“

Im Gegensatz zu Vereinbarungen im Vorfeld der Rechtevergaben, seien Kooperationen der Sender im Nachgang zu den Ausschreibungen und Rechtevergaben kartellrechtlich unter bestimmten Umständen erlaubt. Im Zweifel sollen diese zuvor von den zuständigen Wettbewerbsbehörden geprüft werden.

Bildquelle:

  • ChampLeague_DAZN_Sky: © UEFA, DAZN, Sky

19 Kommentare im Forum

  1. Das ist eine äußerst bedenkliche Begründung und darf meines Erachtens überhaupt keine Rolle spielen. Übertrag die Begründung mal auf juristische Strafverfahren: "Nach bisherigem Ermittlungsstand liegt der Verdacht nahe, das der Tatverdächtige schuldig in allen von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Punkten sein könnte - aber da die gesellschaftliche, soziale und finanzielle Situation des Verdächtigen momentan schon durch die Coronakrise sehr stark beeinträchtigt ist, wäre eine Verurteilung derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet." :cautious:
  2. Die Anmerkung klingt so, als hätte das Kartellamt Sky und DAZN auch ohnehin keine Absprachen im Vorfeld nachweisen können. Das stand ja ursprünglich mal als Vermutung im Raum und war auch der Stein des Anstoßes. Relevant ist aber auch der erste Teil des Zitats vom Kartellamtschef. Denn Corona ist nicht der einzige Grund, warum man das Verfahren einstellt.
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