Rundfunkbeitrag: Nun auch Zweitwohnungen von Partnern befreibar

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Rundfunkbeitrag
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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ändert zum 1. November das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen.

Neu ist, dass auch für Ehe- und eingetragene Lebens-Partner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen möglich ist. Diese können den Befreiungsantrag stellen, wenn sie neben ihrer gemeinsamen Hauptwohnung zusätzlich eine Nebenwohnung bewohnen. Andere volljährige Mitbewohner in der Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.

Bislang galt die Befreiung nur für Personen, die selbst mit ihrer Haupt- und ihrer Nebenwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Der Befreiungsantrag ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen, also etwa dem Einzug in eine Nebenwohnung, beim Beitragsservice zu stellen. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Befreiung nicht ab dem Monat des Einzugs, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht länger vorgesehen.

Bei laufenden Antrags- bzw. Widerspruchsverfahren berücksichtigt der Beitragsservice die Neuerungen automatisch.[bey]

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  • rundfunkbeitrag2019: © Auerbach Verlag

24 Kommentare im Forum

  1. Diese Bundesbehörde gehört endgültig reformiert.Völlig aufgeblähter Personalbestand, immer schlechter werdende Sendungen egal ob TV oder Radio.
  2. Der Beitragsservice ist weder eine Bundesbehörde, noch ist dieser für die Qualität der ÖR Sendungen im TV oder Radio verantwortlich. Es zeigt aber wiedermal wunderbar, dass man sich zumindest mal grob informieren könnte, bevor die Finger mit einem durchgehen!
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