Glücksspielwerbung im Fernsehen: Was ist erlaubt?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Immer mehr Glücksspiel-Anbieter rühren die Werbetrommel nun auch im Fernsehen. Ausgestrahlt wird diese etwas auf deutschen TV-Sendern wie ProSieben, ProSieben Maxx und N24. Doch was ist erlaubt und was unzulässig?

Das Spiel in Online-Casinos erfreut sich immer größerer Popularität und mittlerweile tummeln sich enorm viele Glücksspiel-Anbieter im Internet. Um sich so von der Masse hervorzuheben und die Konkurrenz aufzumischen, investieren Online-Casino-Betreiber immer häufiger in Internet- und TV-Werbung.

Was die Frage aufwirft: Werden wir in Zukunft öfter mit Glücksspielwerbung im Fernsehen konfrontiert und ist das überhaupt erlaubt? Oder, wird es uns wie den Finnen ergehen? In Finnland sind Spielautomaten nämlich allgegenwärtig und im Alltag keine Seltenheit mehr. Man findet sie in Bars, Supermärkten und Restaurants. Die erwirtschafteten Gelder werden an wohltätige Organisationen, im Bereich Sport, Wissenschat und Kultur, sowie die Gesundheitsfürsorge direkt weitergeleitet.
 
Außerdem gilt es laut den Werberichtlinien (unter den Paragrafen 3 und 4) zwischen zulässiger und unzulässiger Glücksspielwerbung zu unterscheiden. Als unzulässig wird Werbung gewertet, die sich beispielsweise an Minderjährige wendet, unzutreffende beziehungsweise irreführende Aussagen über die angebotenen Glücksspiele enthält und gleichzeitig für unzulässiges Glücksspiel wirbt. Ferner darf sie nicht „den Verzicht auf Glücksspiel abwertend erscheinen“ lassen oder das Glücksspiel „als Gut des täglichen Lebens“ darstellen.
 
Mit drei Werbespots will etwa „DrückGlück“ künftig auf sich aufmerksam machen. Für einen der Spots, konnte der Glücksspiel-Anbieter sogar den deutschen Schauspieler Andreas Bichler für die Hauptrolle gewinnen. Er spielt in einem der Werbespots die Rolle des Nerds, dem es durch Zufall, oder eben Glück, gelingt den heiß ersehnten Gewinn zu erspielen und so eine entscheidende Veränderung in sein Leben zu bringen. Als Schauspieler kennen wir Andreas Bichler unter anderem aus den Kinofilmen „Offroad“, „Berlin für Helden“ und „Antons Fest“.
 
Idee und Konzept für die drei Werbespots lieferten die kreativen Köpfe der Münchner Agentur Pixelschickeria. Gedreht wurde im historischen Silbersaal des Münchner Theaters, Regie führte Renato Novakovic. Zu sehen sein werden die Werbespots nicht nur im Internet auf Youtube, sondern demnächst auch auf ProSieben, ProSieben Maxx, DMAX, Kabel Eins und N24. [red]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

4 Kommentare im Forum

  1. Der Artikel sollte die Frage "Was ist erlaubt?" behandeln (was auch ziemlich oberflächlich angerissen wird), und anschließend geht es 2 Absätze lang um einen speziellen Glücksspielanbieter und die inhaltliche Gestaltung und Verbreitung dessen Werbespots (völlig ohne Bezug zum eigentlichen Thema des Artikels)? Inklusive Verlinkung des Anbieters? Ist ja nicht das erste Mal, dass im Rahmen von Artikeln hier auf DF indirekt Werbung für Onlinecasino oder Sportwetten gemacht wird.
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