Urteil zum Videoportal von ProSiebenSat.1 und RTL aufgeschoben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das endgültige Urteil des Oberlandesgerichtes zum gemeinsamen Videoportal von RTL und ProSiebenSat.1 verzögert sich auf August. Die beiden Sendergruppen waren mit ihrem Vorhaben am Bundeskartellamt gescheitert und hatte gegen dessen Entscheidung geklagt.

Ursprünglich wollte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) am heutigen Mittwoch (20. Juni) eine Entscheidung über die Zukunft des gemeinsamen Videoportals von RTL und ProSiebenSat.1 fällen. Doch wie das Branchenportal „Werben & Verkaufen“ am Dienstag mitteilte, wurde die Urteilsverkündung kurzfristig auf den 8. August verschoben. Gründe hätte das OLG nicht angeführt.

Die Sendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1 hatten eine gemeinsamewerbefinanzierte Plattform geplant, über die Nutzer kostenlosNachrichtensendungen, TV-Serien, Filme und Shows bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehenabrufen können. Allerdings sah das Bundeskartellamt die mit dem Vorhaben weiter verstärkte Marktposition der Sendergruppen als Hauptgrund an, der Videoplattform einen Riegel vorzuschieben. Gegen das Verbot hatten beide Unternehmen Klage eingereicht.
 
Dass das OLG nun anders entscheiden wird, ist allerdings mehr als fraglich, da die gerichtliche Institution bereits in einer mündlichen Verhandlung im April bekräftigt hatte, dem Urteil des Bundeskartellamtes prinzipiell zu folgen. Nicht zuletzt deshalb ist die geplante Videoplattform von ARD und ZDF unter dem Arbeitstitel „Germany’s Gold“ den Privaten ein Dorn im Auge. DasPortal soll frühestens Ende des Jahres verfügbar sein. [rh]

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