
Künftig dürfen nur noch maximal sieben Programme über UKW und/oder DAB+ verbreitet werden.
Die Radiostrategie der ARD hat der WDR-Rundfunkrat in seiner jüngsten Sitzung diskutiert. Die Intendanten hatten Ende Juni beschlossen, die Zahl der terrestrisch ausgestrahlten Hörfunkprogramme von 69 auf 53 zu reduzieren. Das war eine Vorgabe aus dem Reformstaatsvertrag. Für den WDR bedeutet das konkret: Künftig darf er nur noch maximal sieben Programme über UKW und/oder DAB+ verbreiten.
Der Kanal „WDR Event“ wird eingestellt, während das Maus-Radio als digitales Angebot weitergeführt, aber nicht mehr linear ausgestrahlt wird. Die jungen Wellen 1Live, 1Live Diggi und Cosmo will man strategisch aufeinander abstimmen. Die ARD setzt dabei auf Programmstreichungen und stärkere Kooperationen zwischen den Landesrundfunkanstalten. Hinzu kommt ein digitaler Umbau, insbesondere durch die Stärkung der ARD Audiothek. Die Umstellung des Maus-Radios auf ein rein digitales Audioangebot beriet das Gremium intensiv. Im Fokus der Debatte standen die Nutzungssicherheit in einem rein digitalen Umfeld sowie die potenzielle Ausweitung der Bildschirmzeit bei Kindern.
Weiterentwicklung von Cosmo diskutiert
Parallel ging es um die Weiterentwicklung von Cosmo. Die Geschäftsleitung unterstrich, dass eine zielgruppengerechte Anpassung des Angebots geplant sei. Dies bekräftigten die Mitgliedern – insbesondere mit Blick auf Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Ein Beweggrund für die Umstellung des Maus-Radios wie auch für die Weiterentwicklung von Cosmo seien die geringen linearen Nutzungszahlen beider Angebote. Dies sei auch bedingt durch ein verändertes Nutzungsverhalten der Zielgruppe. Einzelne Mitglieder äußerten außerdem Bedenken hinsichtlich der tatsächlich realisierbaren Kostenersparnisse der geplanten Veränderungen.
Besondere Aufmerksamkeit galt in der Debatte auch den neuen Aufgaben, die sich aus veränderten Zuständigkeiten innerhalb der ARD ergeben. Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) hatte sich im Vorfeld mit Fragen der Budgetsteuerung befasst. Auch die Aufsicht über kommerzielle Aktivitäten sowie die künftige Verantwortung für die musikalischen Ensembles der ARD standen im Fokus. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die finanziellen Auswirkungen neuer Aufgaben frühzeitig und strukturiert zu beraten. Unter anderem soll dies mithilfe einer systematischen Aufgabenübersicht für das Gremium geschehen.
Zustimmung zum neuen Governance Kodex der ARD
Zudem hat der WDR-Rundfunkrat dem neuen Governance Kodex der ARD zugestimmt. Dieser legt erstmals gemeinsame Standards für Leitung und Aufsicht in allen ARD-Rundfunkanstalten fest und tritt zum 1. Dezember 2025 in Kraft. Das Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Intendanz und Gremien verbindlicher zu gestalten und die Legitimation öffentlich-rechtlicher Aufsicht gegenüber Politik und Gesellschaft zu stärken.
Inhaltlich definiert der Kodex klare Regeln für Transparenz, Kontrolle und das Zusammenspiel der Organe. Er verpflichtet Intendanten sowie die Aufsichtsgremien, jährlich offenzulegen, inwieweit sie den Empfehlungen des Kodex folgen – das so genannte Prinzip „comply or explain“. Dies soll einen kontinuierlichen Reflexionsprozess über gute Unternehmensführung anstoßen.
Sitzungsteilnahmen künftig transparent dokumentiert
Für den WDR-Rundfunkrat bedeutet dies unter anderem, dass die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen transparent über das gesamte Jahr hinweg in einer neuen Übersicht dargestellt und veröffentlicht wird. Darüber hinaus sollen etablierte Verfahren wie die Intendantenwahl oder der Umgang mit Programmbeschwerden schriftlich fixiert und die Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeit regelmäßig evaluiert werden.
Der Vorsitzende des Rundfunkrats, Rolf Zurbrüggen, hob hervor, dass der Kodex einer absehbaren gesetzlichen Vorgabe durch den Reformstaatsvertrag vorgreife und Ausdruck eines gemeinsamen Selbstverständnisses sei: „Wir wollen gute Aufsicht nicht nur leisten, sondern auch transparente Regeln dafür aufstellen.“ Bis zum Jahresende 2025 wird geprüft, ob bestehende Regelungen – etwa im WDR-Gesetz oder in der Satzung – angepasst werden müssen.
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- 040725 WDR Sitzung Rundfunkrat: WDR