Sammelklage gegen Vodafone: Termin zur Verhandlung angesetzt

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Seit zwei Jahren zahlen rund zehn Millionen Vodafone-Festnetzkunden fünf Euro mehr im Monat. Für die Sammelklage der Verbraucherschützer steht jetzt der Verhandlungstermin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im Herbst 2023 eine Sammelklage beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht, weil er bestimmte Preiserhöhungen von Vodafone für unrechtmäßig hält (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Rund zehn Millionen Kunden waren von besagten Preiserhöhungen betroffen – pro Monat zahlen sie fünf Euro mehr für ihr Festnetz-Internet als zuvor. Vodafone begründete die Anhebung mit höheren Kosten, den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit wies das Unternehmen zurück.

Das Verfahren am OLG Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht, das eine EU-rechtliche Vorgabe umsetzt. Nach Angaben des vzbv hat das Oberlandesgericht Hamm nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.

Kann man sich der Sammelklage noch anschließen?

Mit der neuen Sammelklage in Form der Abhilfeklage können Verbände wie der vzbv gleichartige Leistungsansprüche vieler Betroffener unmittelbar gerichtlich einklagen. Hat die Klage vor Gericht Erfolg, bekommen sie direkt Schadensersatz oder Rückerstattungen zugesprochen. Der Unterschied zur Musterfeststellungsklage: Zwar kann man auch hier kollektiv gegen ein Unternehmen vorgehen. Dieses war durch das Urteil zunächst aber zu keiner Handlung verpflichtet. Als Verbraucher:innen mussten Sie ihre Ansprüche dann noch selbst durch einen erneuten Gang vor Gericht geltend machen. Dies hat sich mit der neuen Sammelklage geändert.

Zur Ermittlung, ob man selbst betroffen ist und sich der Klage anschließen kann, bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Klage-Check auf seiner Website. Der 24. Dezember ist voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.

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