
Der Deal ist damit aber noch nicht durch.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK genannt, hat die geplante Übernahme von Sky durch RTL Deutschland durchgewunken. Die Behörde begründete ihre Entscheidung wie folgt: „Zusammen erreichten die den Unternehmen RTL Group/Bertelsmann sowie Sky Deutschland und NBCUniversal Deutschland zuzurechnenden Programme im maßgeblichen Zeitraum einen Zuschaueranteil in Höhe von insgesamt 23,2 Prozent. Da im Rahmen des Programms RTL Television sowohl Regionalfensterprogramme als auch Sendezeiten für unabhängige Dritte ausgestrahlt werden, sind nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrags von dem Zuschaueranteil insgesamt fünf Prozent Bonuspunkte abzuziehen.“ Demnach verbleibe also noch ein Anteil von 18,2 Prozent. Dazu die Behörde: „Dies ist im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt unbedenklich, weil der Medienstaatsvertrag eine vorherrschende Meinungsmacht erst ab einem Zuschaueranteil von 30 Prozent im linearen Programm vermutet.“
Sehr wohl weist die KEK aber darauf hin, dass die beiden Vermarkter Ad Alliance (RTL) und Seven.One Media (P7S1) 2024 einen Marktanteil im Brutto-Werbemarkt von 73 Prozent erreicht hätten. Erwähnt wird somit auch, dass das Bundeskartellamt und das Oberlandesgericht Düsseldorf „haben „ein marktbeherrschendes Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung festgestellt“ hätten – da auch Sky Media nun Teil der Übernahme ist, stärkt das die beiden Anbieter für private Fernsehwerbung noch mehr. Aber: Diese Aspekte würden außerhalb des festgelegten Prüfrahmens der KEK liegen.
Jetzt ist die EU-Kommission dran
Hier gab es also grünes Licht, doch es zeigt sich schon, dass die Werbevermarktung der vielleicht kniffligste Part wird. Die wettbewerbsrechtliche Prüfung der EU-Kommission läuft nämlich noch – sie wird erst 2026 abgeschlossen sein. Erst wenn auch diese den Daumen hebt, dann die Übernahme stattfinden.
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