Klage gegen Rundfunkbeitrag wird erst 2026 verhandelt

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Bild: © dianaduda - Fotolia.com
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Bundesverfassungsgericht prüft sorgfältig, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen Haushaltspläne überarbeiten.

Die Klage von ARD und ZDF gegen die verschobene Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird erst im kommenden Jahr verhandelt. Das habe das Bundesverfassungsgericht den beiden Sendern schriftlich mitgeteilt, berichtet die „FAZ“. Damit bestätigt sich auch ein Beitrag von digitalfernsehen.de, wonach sich die Entscheidung noch eine Weile hinziehen wird. Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedeutet das, dass sie ihre Haushaltspläne überarbeiten und womöglich Einsparungen einarbeiten müssen.

Üblicherweise entscheidet Ende des Jahres bei der ARD die Rundfunkräte und beim ZDF der Fernsehrat über das Budget fürs kommende Jahr. Bis zuletzt hatte hier die Hoffnung auf eine schnelle Klärung bestanden. Doch die Richter lassen sich Zeit. Die FAZ verweist auf die Ansicht von Beobachtern, nach der das Bundesverfassungsgericht die Argumente beider Seiten sehr gewissenhaft prüft. Es hätten bisher zwei schriftliche Anhörungen von Experten und Beauftragten der Sender und Länder stattgefunden. Eine mündliche Anhörung sei nicht geplant.

ARD und ZDF sollen Klage zurückziehen

Hintergrund: ARD und ZDF hatten im November 2024 beim Bundesverfassungsgericht geklagt, weil die Bundesländer nicht die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 umsetzen wollten. Zwar hatten dem neuen Beitragsmodell alle Bundesländer zugestimmt, doch die Regierungschefs von Bayern und Sachsen-Anhalt verweigerten die Unterschrift, weshalb der neue Finanzierungsstaatsvertrag höchstwahrscheinlich nicht in Kraft treten kann. Die beiden Bundesländer ließen in einer Erklärung zum Protokoll festhalten, dass sie den Entwurf erst dann unterschreiben würden, wenn ARD und ZDF ihre Klage zurückziehen. Sachsen hatte die Haltung von Bayern und Sachsen-Anhalt unterstützt.

Seitdem weigern sich die öffentlich-rechtlichen Sender die Klage zurückzuziehen, obwohl damit das reformierte Gebührenmodell insgesamt nicht umgesetzt werden kann. Deshalb gilt weiterhin das alte Verfahren, wonach Landesregierungen und -parlamente über einen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) entscheiden. Das neue Prinzip sieht vor, dass die Bundesländer aktiv widersprechen müssen, um zu verhindern, dass der KEF-Vorschlag – solange der Anstieg nicht über fünf Prozent liegt – automatisch Gesetz wird. Dessen Umsetzung steht nun in den Sternen.

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