Studie zu Einfluss der Politik auf Rundfunkgremien falsch

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Studie zu Einfluss der Politik auf Rundfunkgremien falsch.

Nach Änderungen auf 29 von 72 Seiten ist das Papier mit Korrekturhinweisen wieder online verfügbar.

Eine Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS), die sich mit der Zusammensetzung und Arbeitsweise der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien befasste, ist fehlerhaft. Das teilte der Herausgeber jetzt mit, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). In die ursprüngliche Fassung hätten sich „Fehler eingeschlichen, die Korrekturen notwendig gemacht haben“, hieß es. Inzwischen sei das überarbeitete Papier mit Korrekturhinweisen online wieder verfügbar. Den Angaben zufolge wurden auf insgesamt 29 von 72 Seiten Änderungen vorgenommen.

Die im Februar veröffentlichte Studie von Peter Stawowy hatte behauptet, der Anteil von politischen und staatlichen Vertretern in den Gremien von ARD und ZDF sei viel zu hoch. Dagegen hatte sich unter anderem die Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt gewehrt. Bei diesem Fazit bleibt der Autor jedoch, auch wenn er zahlreiche Angaben korrigiert habe, wurde mitgeteilt.

Zahlreiche Fehler in der Erhebung

Laut FAZ war die OBS auf zahlreiche Fehler in der Erhebung hingewiesen worden, insbesondere bei der Zusammensetzung der Rundfunkräte. So legte die Studie unter anderem dar, dass es in den Gremien Mitglieder gebe, die auf eine Politikkarriere zurückblicken oder Parteien zugeordnet werden können. Bei den zwölf Rundfunkräten, so die Studie, ließen sich im Durchschnitt 41 Prozent der Mitglieder „eindeutig politischen Parteien“ zuordnen, bei den Verwaltungsräten seien es 53 Prozent.

Wie die Zeitung weiter schreibt, hatte der Autor daraus abgeleitet, in den Kontrollgremien von ARD, ZDF und Deutschlandradio herrsche eine zu große Staats- und Parteinähe. Nach der Vorgabe des sogenannten ZDF-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2014 darf der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen. Dieser Wert wird in keinem Gremium überschritten. Die Zugehörigkeit zu Parteien ist indes nicht gesetzlich begrenzt.

Durch die „Zählweise“ von Stawowy stieg die Zahl der „staatsnahen“ Vertreter jedoch zumeist deutlich auf mehr als ein Drittel. Beim ZDF-Fernsehrat wertete er 60 Prozent der Mitglieder als „staatsnah“. Dieser Darstellung hatte Hasselfeldt widersprochen. Die ehemalige CSU-Politikerin vertritt im ZDF-Fernsehrat als Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes die Freien Wohlfahrtsverbände.

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Bildquelle:

  • 250625 Studie ÖRR: Otto Brenner Stiftung (Anastasia/AdobeStock.com)
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