Neuer NDR-Rundfunkrats-Vorsitzender gewählt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Volker Müller aus Niedersachsen folgt als Vorsitzender des NDR Rundfunkrats auf Dagmar Kerssenbrock. Ab 1. April tritt Müller, der von den Unternehmerverbänden Niedersachen entsandt wurde, sein neues Amt an.

Das Gremium hat Müller in seiner Sitzung am Freitag zum neuen Vorsitzenden gewählt. Im Rahmen des NDR-Staatsvertrags wechselt der Vorsitz alle 15 Monate zwischen den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Der Rundfunkrat wählte zu den drei stellvertretenden Vorsitzenden Uwe Grund vom DGB Landesbezirk Nord, Karl-Heinz Kutz, Vertreter des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern und die bisherige Vorsitzende Dagmar Kerssenbrock als Vertreterin des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein.

Anlässlich seiner Wahl erklärte Müller, der bereits seit neun Jahren dem Gremium angehört, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe seinen festen Platz im dualen System. Die besondere Kompetenz liege bei der Information und in der Aktualität. Der neu gewählte Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates versicherte, „der Rundfunkrat wird sich auch in Zukunft intensiv mit den Programmen des NDRs beschäftigen, so wie es seine Aufgabe ist und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der Angebote leisten.“
 
Der NDR-Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen, gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern – Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg – entsandt. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten.
 
Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört unter anderem auch die Wahl und Abberufung des Intendanten sowie des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. [js]

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