Gutachten hält Google Streetview für teilweise rechtswidrig

0
43
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Mainz – Ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Justizministeriums hält den Internetdienst Google Streetview für teilweise rechtswidrig. Danach sind Aufnahmen von Straßenzügen nur in einer Höhe von bis zu zwei Metern zulässig.

Das Gutachten kritisiert, dass Google Streetview die Straßen in einer Höhe von drei Metern fotografiert und somit auch Bereiche erfasst, die eigentlich oberhalb der „üblichen Augenhöhe“ liegen. Das sei laut Gutachten auspersönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.Demzufolge müssten damit alle Google Street View-Bilder über zwei Metern Höhe in Deutschland neu angefertigt werden.
 
Der Internetkonzern hatte nach Kritik ein eigenes Gutachten vorgelegt, das die Straßenansichten für datenschutzrechtlich unbedenklich erklärt. Das Gutachten aus Rheinland-Pfalz dagegen fordert, dass Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden grundsätzlich nicht fotografiert werden dürfen.
 
Die Abbildungen ließen für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu. Keine Probleme sehen die Juristen dagegen bei Mehrfamilienhäusern in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen. Personen dürften dagegen nur anonymisiert dargestellt werden. Eine bloße Verpixelung reiche nicht.
 
Für das Angebot Google Streetview lässt der Internetkonzern die Straßen mit einem Auto in einer Höhe von etwa drei Metern abfotografieren. Die Bilder werden dann zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann.
 
Deutschland soll schon weitgehend abfotografiert sein, wenn auch der Dienst wegen Protesten bisher noch nicht gestartet ist. Google hofft aber laut eigener Aussage, Streetview in Deutschland noch in diesem Jahr anbieten zu können[mw]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum