Kraftprobe durch Premiere: Verfügung gegen Arena

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Bezahlsender Premiere hat nun seinerseits eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg gegen den Konkurrenten Arena erwirkt.

Jetzt hat auch Premiere eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten erwirkt – auch wenn es sich diesmal nicht direkt um die Übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga dreht. Der Bezahlsender aus Unterföhringen stößt sich an dem von Arena vermarkteten Pay-TV-Angebot Tividi.

Dieses ignoriere die Vorgaben des deutschen Medienrechts in Sachen Jugendschutz, ließ Premiere heute über eine Pressemitteilung verlautbaren. Kritikpunkt ist u. a. der Actionkanal AXN, der Filme ab 16 bzw. 18 Jahren zeigt. Das von Arena im Satellitenbereich verwendete Verschlüsselungssystem Cryptoworks garantiere jedoch laut Premiere keinen einwandfreien Jugendschutz.

In der einstweiligen Verfügung wird es Arena nun erst einmal nicht weiter erlaubt sein, Filme vor 22 Uhr zu zeigen, die ab 16 Jahren freigegeben sind. Für Filme ab 18 Jahren gilt 23 Uhr als Grenze.
 
Kurios: Erst vor wenigen Tagen hatte der neue Bundesliga-Rechteinhaber Arena selbst eine einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Konkurrenten Premiere erwirkt ( DF berichtete ). Darin wurde dem Sender untersagt, mit der Botschaft zu werben, dass auch in der Spielzeit 2006/07 alle Bundesliga-Spiele live präsentiert werden – sofern nicht der Hinweis enthalten ist, dass der Empfang nur über das Internet und nicht über Satelliten oder Kabel ermöglicht wird. [fp]

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