KDG: Die Ablehnungsgründe des Kartellamts

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland, die drei Kabelregionen Ish, Iesy und Kabel BW zu übernehmen, abgemahnt und auf der heutigen Pressekonferenz in Köln begründet. DIGITAL FERNSEHEN war dabei.

Dr. Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts, stellte auf der Pressekonferenz fest: „Der Zusammenschluss in einer Hand würde eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung bedeuten.“ Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben daher am 23. August 2004 abgemahnt. Die am Verfahren beteiligten Unternehmen haben bis zum 8. September 2004 die Möglichkeit, zu der Abmahnung Stellung nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das Bundeskartellamt bis zum 7. Oktober 2004 in allen drei Fällen die endgültige Entscheidung treffen.

Kabel Deutschland verfügt mit ihrem Breitbandkabelnetz gegenüber den Anbietern von TV-Programmen schon heute über eine marktbeherrschende Stellung. Das Bundeskartellamt geht nach umfangreichen Ermittlungen davon aus, dass die verschiedenen Übertragungswege für TV-Signale – Kabel, Satellit, Terrestrik bzw. DVB-T – aus Sicht der Programmveranstalter nicht gegeneinander austauschbar, sondern komplementär sind. Die Anbieter von TV-Programmen sind sowohl im Free-TV als auch im Pay-TV darauf angewiesen, für ihre Inhalte eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen. Da heute rund 56 Prozent der Haushalte Kabelkunden sind, können die Programmveranstalter insofern auf eine Einspeisung in diesen Übertragungsweg nicht verzichten. Der Wechsel eines Haushalts zu einem anderen Übertragungsweg ist – soweit er gewollt ist – teilweise aus faktischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, zumindest aber mit erheblicher zeitlicher Verzögerung verbunden.

KDG betreibt zudem eine eigene sogenannte digitale Plattform für die Ver- und Entschlüsselung von digitalen TV-Programmen. Bestandteile dieser digitalen Plattform sind ein Verschlüsselungssystem, eine Set-Top-Box (Decoder) zur Entschlüsselung der Programme sowie eine „SmartCard“ zur Freischaltung der Set-Top-Box. Die Set-Top-Box unterliegt weitreichenden KDG-Vorgaben hinsichtlich des verwendeten Verschlüsselungssystems, weiterer Software und anderer Eigenschaften. Während derzeit nur Pay-TV-Programme verschlüsselt werden, beabsichtigt KDG nach eigener Aussage zukünftig auch bei Free-TV-Programmen eine Grundverschlüsselung. Doch auch hier hat der Präsident des Kartellamts Bedenken: „Grundverschlüsselung will nur Kabel Deutschland, die anderen Regionalgesellschaften denken bislang nicht daran.“
 
Wenn der Empfang von Free-TV nur noch über die von KDG zertifizierten „Boxen“ möglich ist, wäre der Endkunde gezwungen, in jedem Fall eine solche Box zu erwerben. KDG betreibt darüber hinaus ein eigenes Pay-TV-Bouquet, über das entgeltpflichtige Inhalte an Endkunden vermarktet werden. Die Kontrolle über die Set-Top-Boxen kann von der KDG zugunsten des eigenen Pay-TV-Bouquets eingesetzt werden. Zudem könnte mit dieser Strategie der Markt für andere Pay-TV-Anbieter abgeschottet werden. Laut Dr. Böge kann „die KDG auch ohne Zusammenschluss ins Pay-TV einsteigen.“
 
Bezüglich des Marktes für breitbandigen Internetzugang hätten die Ermittlungen gezeigt, dass die kleineren Regionalgesellschaften sowohl hinsichtlich des Netzausbaus als auch hinsichtlich der Anzahl der Internetkunden dem großen Netzbetreiber KDG weit voraus sind und grundsätzlich weitere Ausbaupläne für Internet- und Telefonie-Angebote verfolgen. Entsprechende Ansätze seien bei KDG nur sehr punktuell vorhanden. Dr. Böge: „Ein Teil der Bedenken wäre hinfällig, wenn die KDG eine offene Plattform – ähnlich wie Ish es macht – wählt. Aber eben nur ein Teil der Bedenken wäre hinfällig.“
 
Laut Böge widerlegen die nur zaghaften Internet-Vorhaben der KDG den verbreiteten Irrglauben, dass nur ein nationales Netz Fortschritte in der medialen Nutzung bringt: „Der technische Fortschritt wird durch den Wettbewerb verschiedener Geschäftsmodelle mehrerer Kabelnetzbetreiber vorangetrieben, von einem Monopol aber eher gebremst. Es ist jedenfalls nicht erkennbar, dass – wie KDG vorträgt – der Ausbau des eigenen Internet-Geschäfts nur bei Übernahme der drei Kabelgesellschaften möglich sein soll.“
 
Abschliessend stellte Dr. Ulf Böge fest, dass „das Unternehmen Kabel Deutschland jetzt eine Bringschuld gegenüber dem Kartellamt“ hat. Bleibt der 8. September abzuwarten. [lf]

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