Strafe für Big-Brother-Sendung auf Premiere

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat bei der Big Brother-Livesendung auf Premiere einstimmig einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wegen eines unzulässigen Angebotes festgestellt.

Die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist von der KJM beauftragt worden, ein Beanstandungsverfahren einzuleiten. Parallel soll ein Ordnungswidrigkeitenverfahren über die Verhängung von Bußgeld eingeleitet werden.
 

In der Live-Sendung (gegen 2:30 Uhr) hatte ein Containerbewohner mehrere Judenwitze erzählt, auf die einige andere Bewohner mit Lachen reagiert hatten. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 des JMStV sind Angebote unzulässig, wenn sie „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, (…), oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.“
 
Beim Ordnungswidrigkeitenverfahren wird geprüft, ob ein Organisationsverschulden von Premiere vorliegt. Ein Bußgeld kann dann verhängt werden, wenn die Verantwortlichen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Premiere muss jetzt im Verfahren darlegen, welche Kontrollmechanismen bei der Livesendung eingesetzt wurden. Das Unternehmen hat nach eigener Auskunft bereits Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen. [lf]

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  • Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com

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