GVU fordert „deutschen Weg“ zur Bekämpfung llegaler Filmdownloads

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hamburg – Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) ist mit dem am 1. September in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nicht zufrieden und fordert nun einen „Deutschen Weg“ um illegale Downloads von Kinofilmen einzuschränken.

Laut Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, bleibt das neue Gesetz, welches die Stellung der Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie verbessern soll, hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Rechteinhaber im Falle bestimmter Rechtsverletzungen ohne den bisher notwendigen Schritt einer Strafanzeige bei einem Richter einen Beschluss erwirken können, der Internet-Provider zur Auskunft über den Namen des Anschlussinhabers verpflichtet.

Leonardy bemängelt am neuen Gesetz, dass die Verweisung an den Richter nicht die beabsichtigte Entlastung der Justiz nach sich ziehe und auch uneindeutige Formulierungen wie „gewerbliches Ausmaß“ problematisch seien.
 
Der von der GVU und der Filmwirtschaft vorgeschlagene „Deutsche Weg“ beinhaltet unter anderem, dass die Internetprovider stärker eingebunden werden sollen. Danach sollen illegale Downloader von den Providern zunächst per Warn-Mail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Im Fall von Wiederholungen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite.

Außerdem sind Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Darüber hinaus sieht das deutsche Modell eben keine Aushändigung der Nutzerdaten an die Rechteinhaber vor.
 
Wie die GVU weiter mitteilte, würde nach ersten Untersuchungen ein solches abgestuftes Sanktionsverfahren vor allem auf Jugendliche eine erzieherische Wirkung ausüben. So zeigt eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research aus dem Jahr 2007, dass 78 Prozent der befragten männlichen Teenager das illegale Downloaden infolge einer schriftlichen Warnung durch ihren Internetprovider einstellen würden. Kriminelle hingegen – die nach Einschätzung der GVU mit diesem Verfahren ohnehin nicht erreichbar wären – sollen und werden hingegen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller von von Januar bis Juni 2008 in den deutschen Kinos gestarteten Filme waren nach einer Studie illegal im Netz verfügbar. Im Schnitt tauchen die Filme etwa 1,9 Tage nach Kinostart imm Internet auf. [mth]

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45 Kommentare im Forum

  1. AW: GVU fordert "deutschen Weg" zur Bekämpfung llegaler Filmdownloads Nimmt die GVU immer noch an illegalen Aktivitäten teil?
  2. AW: GVU fordert "deutschen Weg" zur Bekämpfung llegaler Filmdownloads Können diese Lobbyisten nicht mal den Mund halten. Deren ständiges Gequake und kriminalisieren von Bürgern nervt langsam gewaltig! Alleine schon der Name "Raubkopierer" ist total bekloppt, ebenso sinnfreie Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher"!
  3. AW: GVU fordert "deutschen Weg" zur Bekämpfung llegaler Filmdownloads Deutscher Weg hieß doch bisher meistens Weltkrieg, oder?
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