Interview: „Entscheidungen der neuen Kommission sind rechtsverbindlich“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Im September soll die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als neues Organ der Landesmedienanstalten konstituiert werden.

DIGITAL FERNSEHEN sprach daher mit Thomas Langheinrich, designierter Vorsitzender der ZAK und Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), um mehr über die ZAK und ihre konkreten Ziele zu erfahren. Die ZAK soll künftig in erster Linie Entscheidungsprozesse beschleunigen und bundesweite Aufgaben zentralisieren. Als Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) wird Thomas Langheinrich in sämtliche Entscheidungen eingebunden sein und über bundesweite Zulassungen mit entscheiden.

DIGITAL FERNSEHEN: Wieso wurde die ZAK gegründet und welches Gremium ersetzt sie künftig?
 
Thomas Langheinrich: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wird nach Vorgabe des zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages als Organ der Landesmedienanstalten im September konstituiert, um bundesweite Aufgaben zu zentralisieren. Sie ersetzt kein Gremium. Bisher hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) mit Hilfe der Gemeinsamen Stelle für Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) Zulassungsempfehlungen ausgesprochen. Die Entscheidungen der neuen ZAK sind rechtsverbindlich.
 
DF: Welche konkreten Aufgaben unterliegen künftig der ZAK?
 
Thomas Langheinrich: Die Aufgaben gibt der gesetzliche Rahmen vor. Im Wesentlichen ist die ZAK für die Zulassung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung bundesweiter Veranstalter zuständig sowie für die Zuweisung, Rücknahme und Widerruf von Übertragungskapazitäten für bundesweite Versorgungsbedarfe. Die Aufgaben der ZAK umfassen zusätzlich die Anzeige und Aufsicht eines Plattformbetriebs. Schließlich führt sie Aufsichtsmaßnahmen gegenüber privaten bundesweiten Veranstaltern durch.
 
DF: Ein fomuliertes Ziel der Bündelung der Kompetenzen ist die Beschleunigung der Entscheidungsprozesse. Wie wollen Sie diese konkret umsetzen? Welche Zeitschiene von der Antragstellung eines Interessenten für eine Rundfunklizenz (Bps. Veranstaltung eines Fernseh-Spartenprogramms mit Verbreitung über Satellit und IPTV) bis zur Erteilung eines Bescheides halten Sie für realistisch?
 
Thomas Langheinrich: Durch den verpflichtenden Charakter der Entscheidungen der ZAK und einer gesetzen Fristvorgabe können Entscheidungen schneller umgesetzt werden. Bereits heute, bevor die ZAK ihre Arbeit überhaupt aufgenommen hat, über konkrete Zeitschienen für die Entscheidungsfindung zu sprechen, ist etwas verfrüht. Generell gilt aber, dass auch weiterhin je nach Einzelfall unterschiedlicher Beratungsbedarf besteht.
 
DF: Wie sollen nationale Entscheidungen getroffen werden, wenn bei der ZAK die 14 Landesmedienanstalten-Direktoren zum Teil auch 14 Meinungen vertreten?
 
Thomas Langheinrich: Zum einen sind die Entscheidungen der Kommission fürZulassung und Aufsicht Mehrheitsentscheidungen. Dazu müssen die Entscheidungen natürlich auch begründet und nach außen vertretbar sein. Im Übrigen haben die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten sich schon bisher der Aufgabe gestellt, gemeinsame Entscheidungen auf Bundesebene zu treffen.
 
DF: Inwiefern ist geplant, dass die ZAK zukünftig auch Aufgaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) übernimmt? Welche Aufgabenbereiche kämen dafür konkret in Frage?
 
Thomas Langheinrich: Der Gesetzgeber hat sich für eine Neuordnung der KEK entschieden. Neben den bisherigen sechs Experten des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts bringen jetzt auch sechs Direktoren der Landesmedienanstalten ihren Sachverstand in die KEK ein.
 
DF: Welcher Stellenwert kommt dem Votum des Direktors einer Landesmedienanstalt zu, der über keine Organstellung verfügt?
 
Thomas Langheinrich: In einem Fall gibt es eine landesspezifische Sonderregelung. Auch hier soll sicher gestellt werden, dass der Direktor gleichwertiges Mitglied der ZAK ist und natürlich auch gleiches Stimmrecht besitzt.
 
DF: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die ZAK eine Rundfunk-Lizenz vergibt?
 
Thomas Langheinrich: Die Kriterien haben sich nicht geändert. Wie bisher sind die formellen und materiellen Voraussetzungen zum Betrieb eines Radio- und Fernsehsenders , die der Gesetzgeber an die Veranstaltung von Rundfunk knüpft, zu erfüllen.
 
DF: Momentan wartet die Equi8 Media GmbH auf eine Sende-Lizenz, um ihr Vollprogramm E8 TV starten zu können. Wann werden Sie über diesen konkreten Fall entscheiden?
 
Thomas Langheinrich: Der Antrag von Equi8 auf eine Sendelizenz für ein nationales Vollprogramm gehört zu den ersten Anträgen, der bei der konstituierenden Sitzung der ZAK am 9. September auf der Tagesordnung stehen wird.
 
DF: Herr Langheinrich, vielen Dank für das Interview. [cg]

Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Interview: "Entscheidungen der neuen Kommission sind rechtsverbindlich" aus welcher hölle endspringen die ??die liegen den volk nur auf der tasche.schrecklich ....wer bezahlt die den?..die kosten doch bestimmt,wieder 500.000 euro im jahr einer.
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