Ohne Zustimmung der Länder keine Gebührenerhöhung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Dresden -Ohne eine Zustimmung aller 16 Landesparlamente zu dem Staatsvertrag kann die zum 1. April geplante Rundfunkgebührenerhöhung nicht in Kraft treten.

Im sächsischen Landtag hat eine Experten-Anhörung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag begonnen. Der Medienausschuss des Parlaments hat unter anderem den ARD-Vorsitzenden Thomas Gruber und die Intendanten von MDR, ZDF und Deutschlandradio, Udo Reiter, Markus Schächter und Ernst Elitz, eingeladen. Ohne eine Zustimmung aller 16 Landesparlamente zu dem Staatsvertrag kann die zum 1. April geplante Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro nicht in Kraft treten. In Sachsen steht die Entscheidung des Landtags noch aus.
 
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich mit einem entsprechenden Beschluss im Herbst 2004 erstmals über das Votum der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt, die eine Erhöhung auf 17,24 Euro zum 1. Januar vorgeschlagen hatte. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten zuvor eine Anhebung der Gebühr von derzeit 16,15 Euro auf über 18 Euro verlangt. [mg]

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