Medienwächter rügen RTL und RTL2

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sowohl RTL als auch RTL2 haben Werbung und Programm nicht ausreichend getrennt. Auf ihrer jüngsten Sitzung beanstandeten die Medienwächter bei beiden Free-TV-Sendern einen Verstoß gegen das Trennungsgebot.

Die Medienwächter haben den Free-TV-Sender RTL für eine unzureichende Trennung von Werbung und Programm gerügt. Auf ihrer jüngsten Sitzung stellte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) einen Verstoß gegen das Trennungsgebot bei einer Ende November 2014 ausgestrahlten Sendung feststellt.

Die Medienwächter bezogen sich dabei auf einen Programmtrailer für eine Sendung des RTL-Schwestersenders Super RTL, der innerhalb eines Werbeblocks ausgestrahlt worden war. Ein solcher Programmhinweis hätte laut der ZAK jedoch nicht innerhalb eines Werbeblocks gesendet werden dürfen. Die Medienwächter begründeten ihren Entscheid damit, dass es sich bei diesem Hinweis auf Sendungen anderer TV-Kanäle um Crosspromotion handelt, die nicht als Werbung eingestuft ist. In diesem Fall wurde der Super-RTL-Programmtrailer jedoch vor und nach einem Werbespot bei RTL gesendet. Bei dem nachfolgenden Werbespot hätte eine erneute Kennzeichnung durch ein Werbelogo erfolgen müssen.

Auch der RTL-Schwestersender RTL2 erhielt von den Medienwächtern eine Rüge. Hier sah die ZAK bei einem Werbehinweis für ein Computerspiel, ebenfalls im November 2014 ausgestrahlt, einen Verstoß gegen das Trennungsgebot von Werbung und Programm gegeben. [kw]

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