Saarbrücken – Die ARD überträgt am Mittwoch den 30. Juli live das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in der Gastronomie.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet konkret über das in den vergangenen Wochen viel diskutierte absolute Rauchverbot in Einraum-Kneipen und Discos. Geurteilt wird über drei Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipen-Inhabern und einem Discotheken-Betreiber.
Die Kläger wenden sich gegen das seit August 2007 geltende Nichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg und das seit Januar 2008 geltende Berliner Gesetz. In den meisten anderen Bundesländern existieren inzwischen ähnliche Regelungen.
Ein Tübinger und ein Berliner Kneipeninhaber haben Beschwerde eingelegt, weil die Gesetze keine Ausnahmeregelung bei Einraum-Gaststätten vorsehen. Da für diese Kneipen die Einrichtung von Raucherräumen nicht möglich sei, hätte das absolute Rauchverbot existenzbedrohende Folgen in Form von erheblichen Umsatzeinbußen. Der Besitzer der Großraumdisco „Musikpark“ in Heilbronn klagt gegen das generelle Verbot, in Discotheken Raucherräume einzurichten.
Die ARD überträgt das Urteil am 30. Juli live von 9.55 bis 10.25 Uhr. Nach der Urteilsverkündung durch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wird ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Gespräch mit dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Hugo Klein das Urteil erläutern und analysieren. [mw]
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