Medientreffpunkt: Wettbewerbsverzerrung durch Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Der seit diesem Jahr vorgeschriebene Drei-Stufen-Test für den Öffentlichen Rundfunk in Deutschland lässt viele Auslegungen zu.

Das zeigte sich bei einer Diskussionsveranstaltung beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig. Vertreter öffentlicher und privater Medien brachten dabei zum Teil völlig entgegen gesetzte Auffassungen zum Ausdruck. Das Themenspektrum reichte von der Qualität der Inhalte bis zu Fragen der Verweildauer von Internetbeiträgen.

Dr. Petra Gerlach von der Mediengruppe RTL sieht durch die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen im Internet die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. „Wir stellen uns dem Wettbewerb, aber nur wenn er fair ist“, sagte sie in Richtung ARD und ZDF. Schließlich verfügten die Privaten nicht über öffentliche Gebührengelder. Für ebenso wichtig hält Gerlach die Abwägung zwischen publizistischer Notwendigkeit und wirtschaftlicher Vertretbarkeit. Hier dürften die Privaten nicht benachteiligt werden.
 
Gabriele Schade vom MDR-Rundfunkrat gab zu, dass gerade die Abwägung besonders schwer sei. „Darüber schlafe ich nachts schlecht, aber wir werden das lösen“, sagte sie.
 
MDR-Rundfunkrats-Chef Karl-Heinz Ducke betonte, Entscheidungen seien in Prozesse eingebunden und dürften nicht auf einen Status Quo hinzielen. Prämissen für Entscheidungen könnten sich ändern und müssten öffentlich gemacht werden.
 
Deutlich wurde, dass es über einzelne Formulierungen des Rundfunkstaatsvertragesunterschiedliche Ansichten gibt. Im privaten Rundfunk gelten mitunter andere Qualitätsansprüche als bei ARD und ZDF. Auch über die Formulierung „freie Angebote“ gab es unterschiedliche Auffassungen. Für die Vertreterin von RTL sind auch Angebote aus dem Bezahlfernsehen frei. Die Juristische Direktorin des MDR, Prof. Dr. Karola Wille, konterte, nur kostenlose Angebote seien „frei“ im Sinne des Gesetzes. Gerlach bot den Öffentlich-Rechtlichen an, miteinander zu reden und endlich Klarheit zu schaffen.
 
Ein weiterer Streitpunkt war der „publizistische Mehrwert“ von Internetangeboten. Gerlach betonte, nur was der Markt nicht darstellen könne, oder die Meinungsvielfalt erhöhe, sei erlaubt. Dem widersprach Bernd Radeck vom Saarländischen Rundfunk. „Der Markt ist kein Argument. Wichtig sind in erster Linie Verlässlichkeit der Angebote und die Erfüllung des Bildungsauftrages des Öffentlichen Rundfunks“. [cg]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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