5 Bundesländer wollen Rundfunk-Auftrag reformieren

5
46
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Hamburg haben sich ein Ziel gesetzt: die „Neufassung der Beauftragung“.In einer Arbeitsgruppe wollen sich Vertreter der Bundesländer den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender vorknöpfen.

Zwar gibt es bereits seit 2016 eine Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“, in der sogar 16 Bundesländer vereint sind – das hat Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein allerdings nicht davon abgehalten eine Zweite zu gründen. Wie die Informationsseite „medienkorrespondenz.de“ berichtet, ist das Ziel, „eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ins Auge zu fassen“.

Das sollen demnach die drei Bundesländer auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder, die am 31. Januar in Berlin stattfand, verkündet haben. Nach diesem Event haben sich auch Hamburg und Sachsen der Gruppe angeschlossen, heißt es weiter. Sowohl „Elemente der Flexibilisierung als auch der Budgetierung“ als auch der funktionelle Auftrag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sollen in der geplanten „Neufassung der Beauftragung“ im Fokus liegen.
 
In der Vorstellung der Arbeitsgruppe, soll eine Neufassung der Beauftragung der öffentlich-rechtlichen Sender zeitlich so umgesetzt werden, dass sie für die nächste, am 1. Januar 2021 beginnende, Beitragsperiode greife. Am 14. Juni findet die nächste Sitzung statt. Laut „medienkorrespondenz.de“ wollen die fünf Länder dann dem Ministerpräsidenten ihre Vorschläge vorlegen. Dann soll in Berlin „über das Ob und das Wie einer solchen Neufassung der Beauftragung“ entschieden werden, plane die Arbeitsgruppe.
  
Das Ziel des Zusammenschluss aus Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Hamburg: ein jährlich zugewiesenes Finanzbudget für Sendeanstalten, sowie mehr Freiräume, um selbst zu entscheiden, für welche inhaltlichen Angebote sie es ausgeben möchten. Wie „medienkorrespondenz.de“ zusammenfasst, könnte das Finanzbudget beispielsweise indexiert werden und so beispielsweise in Höhe der jährlichen Inflationsrate ansteigen. Bei dieser Option könnte es passieren, dass daraus folgend der Rundfunkbeitrag entsprechend angehoben wird. [PMa]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

5 Kommentare im Forum

  1. Na da darf man mal gespannt sein was da so rauskommt. Eine repräaentative Bürgerbefragung wäre dabei durchaus wünschenswert, damit die Volksvertreter auch des Volkes Wille mit einfließen lassen können.
  2. Hoffentlich reformieren sie nicht nur den Auftrag, sondern auch die Art, wie dieser Rundfunk finanziert wird. Wie viel Geld dabei für die Rundfunkanstalten abfällt, sollte an einer Größe wie z.B. den Einnahmen aus dem Einkommenssteueraufkommen festgemacht werden. Wenn es "uns" gut geht, können wir uns auch einen teuren Rundfunk leisten. Und jetzt soll niemand mit "Planungssicherheit" oder so etwas kommen, schließlich kann auch der Staat nur schätzen, wie viele Steuern er einnehmen wird und muss trotzdem in die Zukunft planen. Firmen geht es auch nicht anders.
Alle Kommentare 5 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum