TV-Rechte: DAZN hat nun Bankbürgschaft – verliert Sky jetzt Bundesliga-Konferenz?

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Bundesliga auf Sky und DAZN
Sky als auch DAZN könnten bei der nächsten Vergabe der TV-Rechte an der Bundesliga Exklusivität anstreben. Aber auch Amazon Prime Video könnte seinen Hut in den Ring werfen. © Bundesliga, DAZN, Sky

Die Auktion der TV-Rechte an der Bundesliga ist unterbrochen: Jetzt glaubt DAZN, ein Problem gelöst zu haben, für Sky könnte es hingegen nun schwer werden

Im Streit um die Unterbrechung der TV-Rechte-Auktion hat DAZN eine Forderung der Deutschen Fußball Liga erfüllt. „Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns nun vor“, sagte ein DAZN-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Das Verfahren des Verkaufs der audiovisuellen Medienrechte der Fußball-Bundesliga war am Montag vor einer Woche schon nach dem ersten Tag gestoppt worden.

DAZN will Sky offensichtlich mit aller Macht aus der Bundesliga drängen

Die Liga hatte nach DAZN-Angaben überraschend eine Bankbürgschaft verlangt, was nach Ansicht des Unternehmens nicht innerhalb eines Tages möglich war. DFL und der Streaminganbieter erhoben danach gegenseitige Vorwürfe in Briefen an die 36 Profivereine. Der Zwist zwischen der Liga und DAZN dürfte die Hoffnungen von Sky zunächst vergrößert haben, dass man weiter das Filetstück der Bundesliga anbieten darf. Das Angebot und die nun erfolgte Bürgschaft von DAZN könnten nun natürlich auch noch dazu führen, das Sky sein Gebot erhöht. Dann wäre die Liga Nutznießer des Eklats.

DAZN hatte nach Informationen der dpa rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B geboten. Das ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Die nun vorliegende Bankbürgschaft soll wie von der DFL gefordert für rund 200 Millionen Euro gelten.

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DAZN versucht mit aller Macht die Konkurrenz auszustechen: Wie steht es um die Bundesliga-Zukunft von Sky?

DFL ist sich keines Fehlers bewusst

DAZN hatte nach Ansicht des Unternehmens im Wettbieten nicht den Zuschlag bekommen, trotz des „finanziell überlegenen Angebots“, wie es in dem Brief an die Vereine hieß. Sky erhielt dem Vernehmen nach den Zuschlag, will sich dazu aber nicht äußern. „Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht“, hieß es im Schreiben der Liga: „Die Vorwürfe von DAZN sind unzutreffend und werden von der DFL zurückgewiesen“. Offiziell ist das Paket jedoch noch nicht an den Unterföhringer Pay-TV-Anbieter vergeben, sondern das Vergabeverfahren wie eingangs erwähnt seit vergangenem Mittwoch ausgesetzt.

Der Internet-Sender hatte nach eigene Angaben zunächst – wie bei der bisher letzten Ausschreibung – „eine harte Patronatserklärung abgeben“. Eine Bankbürgschaft wird von einer Bank ausgestellt, um für die Schulden eines Kunden einzustehen. Eine Patronatserklärung ist eine Zusage eines Dritten, für die Verbindlichkeiten einer Person oder Organisation einzustehen.

Mit Material der dpa

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Bildquelle:

  • df-olympiastadion: Sky Deutschland
  • Bundesliga_Sky_DAZN: © Bundesliga, DAZN, Sky

15 Kommentare im Forum

  1. Wenn die DFL jetzt ein Eigentor schiesst und am Ende insgesamt weniger bekommt ist dies ein Gewinn für alle ! Sky muss die Samstagsspiele bekommen muss da sie sonst schon einpacken können . Der Restebrocken drumherum ist auch teuer und bringt DAZN wenig . Meiner Meinung nach ist Sublizensierung und Doppelausstrahlung bzw. Aufteilung bei den angestrebten Lizenzkosten nötig .
  2. SKY braucht die Einzelspiele am Samstag nicht. Durch 1st und 2nd Pick wird Bayern oder der BVB eher selten zu diesem Zeitpunkt spielen. SKY geht all-in bei der Konferenz (bringt im Normalfall eine höhere Quote als ein Einzelspiel am Nachmittag), dem Top-Spiel sowie Sonntagspartien. Gerade wenn am Samstag Nachmittag nur 4 schlechte Paarungen stattfinden reicht die Konferenz...
  3. Bundesliga-Poker: DAZN legt nun doch eine Bankbürgschaft vor - DWDL.de
    Wie jetzt bekannt wurde, hat DAZN inzwischen eine Bankbürgschaft aufbringen können. "Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns jetzt vor", bestätigte ein DAZN-Sprecher am Mittwoch gegenüber "Bild" sowie auf DWDL.de-Nachfrage. Die fehlende Bürgschaft hatte in der vergangenen Woche dazu geführt, dass die DFL das Rechte-Paket nicht an den Streamingdienst vergeben hat, obwohl dieser nach eigener Darstellung das mit Abstand höchste Gebot abgegeben haben soll. Wie die "Bild" berichtet, soll sich die Bankbürgschaft auf rund 200 Millionen Euro belaufen, was etwa der Hälfte der für das Paket gebotenen Summe entspricht. Von geschätzten 400 Millionen Euro, die DAZN für das Paket geboten haben soll, ist die Rede - was deutlich über dem erwarteten Preis liegen würde. Die DFL forderte DAZN daraufhin auf, innerhalb von 24 Stunden eine Bankbürgschaft vorzulegen, was innerhalb der Kürze der Zeit jedoch nicht möglich war. Eine "harte Patronatserklärung" seitens DAZN sei von der DFL, anders als in der Vergangenheit, ebenso wie eine nachgelieferte Garantiezusage der Investmentfirma Access Industries wurde von der DFL abgelehnt. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete unterdessen am Dienstag, dass DAZN den finanzellen Verpflichtungen, die sich aus dem aktuellen TV-Vertrag ergeben, nicht immer pünktlich nachgekommen sei. Die Rede ist davon, dass im Moment "Beträge in einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag offen" seien - erklärt sich also dadurch eine mögliche Skepsis der Liga? DAZN konterte und verwies darauf, "immer innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen mit der DFL" zu zahlen, was freilich auch bedeuten könnte, dass die Fristen in Abstimmung mit der DFL verändert wurden. Eher unwahrscheinlich ist indes, dass die nun vorgelegte Bankbürgschaft dazu führen wird, dass DAZN das Paket nachträglich doch noch zugesprochen bekommt. Dieses wurde übereinstimmenden Berichten zufolge an Sky vergeben. Die DFL erklärte: "Das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29 ist am 16. April nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden. Grundlage waren die bis dahin eingereichten Angebote inklusive der begleitenden Unterlagen. Ein Nachreichen von Unterlagen nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket hat keine Wirkung."
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