ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Einspeisung der neuen HDTV-Kanäle von ARD und ZDF in die bundesdeutschen Kabelnetze könnte einmal mehr am Thema Geld scheitern. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter wollen laut einem KEF-Bericht ab 2013 keine Einspeiseentgelte mehr an die Netzbetreiber entrichten.

 
Das geht aus dem in dieser Woche veröffentlichten Jahresbericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor. Auf Seite 68 des rund knapp 300-seitigen Berichts, der an dieser Stelle frei abrufbar ist, wird bei der Aufstellung der ARD-Programmverbreitungskosten der Posten für Kabel ab dem kommenden Jahr von aktuell 45,3 Millionen Euro auf Null gesenkt. Auch ZDF (10 Millionen Euro) und Arte (3,5 Millionen Euro) wollen ihre Zahlungen ab 2013 einstellen.
 
Damit ist ein Konflikt mit den größten Netzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW vorprogrammiert, denen damit künftig Einnahmen seitens der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Höhe von rund 60 Millionen Euro jährlich wegbrechen. Entsprechend abwartend hatten sich die Unternehmen auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de bezüglich der geplanten Einspeisung der 10 neuen HDTV-Ableger von ARD und ZDF gezeigt, die bereits im Mai 2012 den Sendebetrieb via Satellit aufnehmen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).
 

Bestehen bleiben die Aufwendungen für Satellit und terrestrische Verbreitung. Allein die ARD wendet demnach 2013 42,5 Millionen Euro für die Satellitenverbreitung auf. Während der HDTV-Anteil der Sendeanstalt von 9,6 auf 12,3 Millionen Euro steigt, wird der im letzten Jahr mit 42,3 Millionen Euro durchgeschleifte Posten „Risiko Analogabschaltung, Risiko Mwst. Astra“ ersatzlos gestrichen, so dass gegenüber dem Vorjahr (77,6 Millionen) eine deutlich Einsparung zu Buche schlägt.
 
Die terrestrische Verbreitung stellt auch 2013 mit 101,7 Millionen Euro (2012: 107,7) den Löwenanteil der Kosten. Allein in den Hörfunk fließen 35,9 Millionen Euro, das Fernsehen schlängt mit 64,2 Millionen Euro zu Buche. Ähnlich sieht es beim ZDF auf, wo 53,9 Millionen Euro in die DVB-T-Verbreitung und 19,0 Millionen in den Satellitenbereich fließen. Für IPTV kalkuliert der Mainzer Sender immerhin 4,2 Millionen Euro für Mediatheken und Co. ein. Die Infrastrukturkosten tauchen im 18. KEF-Bericht erstmals in dieser detaillierten Form auf.
 
Zudem geht aus dem Bericht der unabhängigen Gebührenkommission hervor, dass das ZDF bis 2019 die parallele Verbreitung von SD-Ausstrahlungen einstellen und bis zu diesem Zeitpunkt sein Programmangebot ausschließlich in HD-Auflösung verbreiten will. Die ARD hat noch keine entsprechende Absichtserklärung abgegeben. Die KEF forderte jedoch auch die ARD dazu auf, entsprechende Simulcasts einzustellen.
 
Für die Gebührenperiode zwischen 2013 und 2016 haben ARD, ZDF und Deutschlandradio einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1,436 Milliarden Euro angemeldet. Trotzdem sieht die Kommission davon ab, eine Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen. Zur Begründung hieß es, aufgrund der Unsicherheiten infolge der Umstellung auf die neue Haushaltspauschale sei eine verlässliche Ertragsplanung derzeit nicht möglich (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). [ar]

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167 Kommentare im Forum

  1. AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen Geil. Die KNB müssen die ÖR mind. in SD einspeisen, ansonsten hat man keine Grundversorgung und damit SAT Option mit Schüssel aussen am Balkon, natürlich einhergehend mit SoKü des Kabelanschlusses. Mal sehen wer da am längeren Hebel sitzt. Allerdings wirds wohl die neuen HD Sender dann aus Frust bei den Großen erstmal nicht geben.
  2. AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen Hab ich kein Problem mit. Keine Öffis i.d.Kabelnetzen - keine GEZ Gebühren mehr. Mal sehen wer sich da mehr ärgert.
  3. AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen Wenn die KNB einen auf Konfrontation machen, fahren sie das digitale ÖR SD Angebot ab 2013 auf 5 Grundversorgungssender runter (analog natürlich ganz raus). Kein SoKü Recht
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