Leserwahl 2015: Gewinne im Gesamtwert von über 30 000 Euro

0
28
Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
Bild: © lassedesignen - Fotolia.com

Auch in diesem Jahr ist wieder Ihre Meinung gefragt: Welches technische Gerät soll im Rahmen unserer Leserwahl zum Produkt des Jahres gekürt werden? Unter allen Teilnehmern werden Preise im Wert von über 30 000 Euro verlost – darunter Fernseher von Panasonic, Samsung oder Loewe, Receiver wie den VU+ Duo2 oder auch jede Menge Blu-rays.

Welches Produkt, Gerät oder auch welche Innovation konnte Sie 2014 am meisten überzeugen? Wer verdient den Titel „Produkt des Jahres“? Ein gutes Jahr hatten die Hersteller nun wieder Zeit, um an ihren Kreationen zu feilen, sich etwas gänzlich neues einfallen zu lassen und damit bei den Kunden zu punkten. Für wen sich die Mühe dabei am meisten rentiert hat, wird sich schon bald zeigen, denn wie in den vergangenen Jahren ruft der Auerbach Verlag auch 2015 wieder zu seiner großen Leserwahl auf, in der die Leser ihre Meinung kundtun können. Während die Redaktionen des Verlags ihre Wahl nach zahlreichen Tests schon getroffen haben, ist nun ganz allein Ihre Meinung gefragt.

Entscheiden Sie mit Ihrer Stimme auch in diesem Jahr, welche Top-Produkte aus den Bereichen Video, Empfang, HDTV, Blu-ray und Audio bei unserem großen Galaabend in Leipzig zu den besten Vertretern des Jahres gekürt werden und sich fortan mit dem Label „Produkt des Jahres“ schmücken dürfen. Nach dem großen Feedback im vergangenen Jahr sind auch die Haushaltsgeräte wieder mit am Start, wo sich unter anderem die Hersteller von Waschmaschienen, Kühlschränken oder auch Bodenplfege-Geräten Ihrem Votum stellen. Zögern Sie nicht, füllen Sie am besten gleich hier unseren Online-Stimmzettel aus!
 
Die entscheidende Frage ist dabei: Welches Produkt beziehungsweise welcher Hersteller hat Sie 2014 am meisten überzeugt? Neben Flachbildfernsehern, Lautsprechern und Spielfilmen stehen beispielsweise auch Satelliten-Receiver, Heimkino-Systeme, Kopfhörer, Waschmaschinen und Rasierer zur Wahl, gestaffelt in über 50 Kategorien. Außerdem entscheiden sie über die besten Anbieter in den Bereichen HDTV, Pay-TV und erstmals auch Video on Demand.
 
Mit Ihrem Votum haben Sie die Chance, ein direktes Feedback an die Hersteller und Anbieter zu geben! Dabei haben Sie in unserem Online-Formular gleich zu Beginn die Möglichkeit auszuwählen, in welchen Kategorien Sie abstimmen wollen. Je nach Auswahl werden Ihnen dann auch nur die entsprechenden Nominierten angezeigt.
 
Bis zum 30. April haben Sie nun Zeit, für ihre Favoriten abzustimmen. Ihre Teilnahme wird dabei auch belohnt, denn auch in diesem Jahr werden unter allen Teilnehmern wieder hochwertige Preise verlost, die einen Gesamtwert von mehr als 30 000 Euro haben. Darunter befinden sich Flachbildfernseher von Samsung, Panasonic und Loewe, hochwertige Receiver von VU+, Xtrend und Vantage oder auch Sat-Antennen von Humax. Zudem gibt es auch wieder zahlreiche Blu-rays wie „Interstellar“, „Gravity“ oder auch „Gone Girl“ zu gewinnen. Aus dem Bereich der Serien locken beispielsweise „Sherlock“ und „Doctor Who“.  Zudem kommen aus dem Bereich Haushaltsware eine Waschmaschine von Samsung und ein Kaffeevollautomat von Melitta hinzu.
 
Alle online vollständig ausgefüllten Stimmzettel, die im Rahmen der Frist bei uns eingegangen sind, wandern dann in einen großen Topf, aus dem die glücklichen Gewinner gezogen werden. Eine vollständige Liste und Abbildungen aller Gewinne finden Sie in der unten stehenden Galerie sowie in den aktuellen Ausgaben der DIGITAL FERNSEHEN, DIGITAL TESTED, BLU-RAY MAGAZIN, AUDIO TEST, HDTV und HAUS & GARTEN TEST.
 
Aber jetzt wollen wir Sie nicht länger von Ihrer Gewinnchance abhalten:
Hier geht es zum Online-Stimmzettel!
 
 
TEILNAMEBEDINGUNGEN: Einsendeschluss für die Online-Teilnahme ist der 30. April 2015, 23:59 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Jeder Nutzer darf online nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mitarbeiter der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Die Gewinner werden von der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH schriftlich oder via E-Mail benachrichtigt und können in DIGITAL FERNSEHEN, SATELLIT EMPFANG + TECHNIK, DIGITAL TESTED, HDTV, AUDIO TEST, BLU-RAY MAGAZIN, HAUS & GARTEN TEST, auf www.digitalfernsehen.de und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Die Sachpreise werden von der Auerbach Verlag und Infodienste GmbH, vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH nicht. Weiterhin haftet die Auerbach Verlag und Infodienste GmbH nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
[red]

Bildquelle:

  • Technik_Video_Artikelbild: Technik_Video_Artikelbild.jpg: © lassedesignen - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum