Medienhüter: Neue Gewinnspielsatzung greift

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Landesmedienanstalten haben eine positive Bilanz der Wirkung der neuen Gewinnspielsatzung für Call-In-Sendungen im Privatfernsehen gezogen. Die neuen Regelungen waren im vergangenen Jahr erlassen worden.

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Mittwoch mitteilte, ist der Nutzerschutz bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen im privaten Fernsehen auf einem guten Weg. Die Analyse von Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen habe ergeben, dass die Gewinnspielsatzung ein gutes Instrument sei, um den Fairplay-Grundsatz bei Call-In-Formaten im Fernsehen voranzubringen.
 
Die Gewinnspielsatzung bestimmt für Call-In-Formate z. B., dass Sendungen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen müssen. Danach ist die Irreführung der Zuschauer untersagt. Außerdem soll die Transparenz erhöht werden, indem die Teilnahmebedingungen alle 15 Minuten eingeblendet werden müssen.
 
Nach einer schwierigen Startphase, die zu zahlreichen Bußgeldbescheiden seitens der Medienanstalten geführt hat, hat die Sendergruppe Pro Sieben Sat 1 die von den Medienanstalten in der Gewinnspielsatzung formulierten Spielregeln im Wesentlichen akzeptiert. „Mittlerweile hat sie ihre Spielkonzeptionen angepasst und umfangreiche Maßnahmen für eine Verbesserung des Nutzerschutzes ergriffen, so z. B. durch Mitarbeiterschulungen und organisatorische Veränderungen in den Häusern“, sagte der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung haben die Direktoren der Landesmedienanstalten mit den Sendern 9 Live, Sat 1, Kabel 1 und Pro Sieben einen Vergleich hinsichtlich der Erledigung von zurückliegenden Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung geschlossen. Der Vergleich sieht vor, dass die Sender Einsprüche gegen neun erlassene Bußgeldbescheide zurücknehmen.
 
Damit werden die Bußgeldbescheide unmittelbar wirksam und führen zu einer Zahlung von insgesamt 100 000 Euro an Bußgeldern (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Auch die Rücknahme von Widersprüchen und Klagen gegen medienrechtliche Beanstandungen wurden zwischen Pro Sieben Sat 1 und Landesmedienanstalten vereinbart. Laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, werden nicht weitergeführt. „Der Vergleich ist kein Freibrief, in Zukunft bei den Gewinnspielen wieder in alte Zeiten zurückzufallen“, mahnte Langheinrich trotz des erfolgreichen Vergleichs die Privatsender. [mw]

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3 Kommentare im Forum

  1. Glücksspiel-Abzocke RTL und Co. verdienen jede Menge an diesem verdeckten Glücksspiel. Bei stark besuchten Sendungen (zB F1) gibt es auch mal weit über eine Million Anrufe, da viele Zuschauer gleich mehrfach 50 Cent zahlen, um die Gewinnchance zu erhöhen. Von den Einnahmen werden dann 5 bis 10% in Form von Gewinnen ausgeschüttet. Also popelig im Vergleich zum Lotto mit ca. 50% Gewinnausschüttung.
  2. AW: Medienhüter: Neue Gewinnspielsatzung greift Sofern man überhaubt eine Gewinnchance hat YouTube - RTL TV Skandal
  3. AW: Medienhüter: Neue Gewinnspielsatzung greift wirklich ein Skandal - wissen die Landesmedienanstalten von diesem Vorfall?
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