Rundfunkbeitrag: Verweigerin wird Haft erlassen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem eine 43-jährige Mutter drei Jahre lang die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert hatte, sollte sie ins Gefängnis. Der Haftbefehl wurde nun zurückgezogen, den fälligen Betrag fordert der RBB dennoch weiter ein.

Eine 43-jährige Brandenburgerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags verweigert, muss nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau ausstehende Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Beck erklärte, der zuständige Richter habe eine Mitteilung des Amts Beetzsee dahingehend ausgelegt, dass der Gläubiger – also der RBB – seinen Antrag zurückgenommen habe, weil kein Interesse mehr am Haftbefehl bestehe.
 
Der RBB erklärte dagegen, Herr des Vollstreckungsverfahrens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. „Der RBB hat den Haftbefehl daher weder beantragt noch zurückgenommen“, betonte RBB-Sprecher Volker Schreck. „Vielmehr hat das Amt Beetzsee dem Gericht mit Schreiben vom 20. Oktober mitgeteilt, dass der Haftbefehl wegen mangelnder finanzieller Erfolgsaussichten des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr vollzogen wird.“
 
Ausgestanden ist der Fall für die Brandenburgerin damit noch nicht. Nach Angaben Schrecks vom Montag kann der RBB den ausstehenden Beitrag über die entsprechenden Vollstreckungsstellen für die Dauer von 30 Jahren einfordern.
 
Die 43-Jährige äußerte sich am Dienstag nicht. Sie hatte geltend gemacht, dass sie weder ein Radio noch einen Fernseher habe und sich ausschließlich über das Internet informiere. Als selbstständiger Clown verfüge sie außerdem nur über ein geringes Einkommen. Die Brandenburgerin hatte mehrfach vergeblich versucht, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Sie lehnt es ab, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben.
 
In einem ähnlichen Fall hatte eine Frau aus dem Ort Geisa in Thüringen von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, mit dem sie zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden sollte. Sie hatte ebenfalls seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. [dpa/buhl]

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14 Kommentare im Forum

  1. Wählerin der Linkspartei, und Niedriglöhnerin, die noch das Wohngeld vom Staat bekommt. Das bei ihr auch die Zwangsgebühr erhoben wird, ist ja das groteske an diesen System. Wenn man wenigstens die Freigrenze erhöhen würde, auf bspw. alles was jemand unter Pfändungsgrenze bekommt, er keine Rundfunkgebühren zahlen muss. Der RBB hat sein Schwanz ja nicht eingezogen, weil das so nette Leute sind, sondern wegen der enormen Kosten für den Kerker. In Relation auch zu den "Schuld"betrag, und der Tatsache, das dies ja von den "ehrlichen" Rundfunkzahlern finanziert werden muss.
  2. Mich würde mal interessieren was die ganzen Verfahren so insgesamt an Geld kosten. Aber für die Finanzierung der öffentlichen Meinung passt das sicher alles.
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