Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus

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Obwohl RTL die Ausstrahlung per einstweiliger Verfügung untersagt worden war, strahlte der Privatsender am Montag die betreffende Folge seiner Reihe „Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht!“ aus.

Trotz einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausstrahlung hat RTL am Montag dieser Woche eine Folge seiner Reihe „Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht!“ gesendet. Das bestätigte ein Sprecher des Kölner Privatsenders am Freitag auf Anfrage. „Eine Stunde vor Ausstrahlung haben wir eine einstweilige Verfügung erhalten“, sagte er. „Technisch und redaktionell war die Sendung somit nicht mehr zu bearbeiten.“ Die Reihe beginnt montags immer um 20.15 Uhr.

In einem Beitrag wollte sich der RTL-Anwalt Posch Zutritt zu der Wohnung einer Frau verschaffen, von der er vermutete, dass sie an illegalem Hundehandel beteiligt sei. In einem Eintrag des Blogs Massengeschmack.tv heißt es, dabei hätten sich „unglaubliche Szenen“ abgespielt. „Jenseits der zeitlichen und formalen Abläufe haben wir sichere Quellen und eindeutige Belege für unsere Darstellungen in der Sendung und sind sicher, dass diese auch gerichtlich bestätigt werden“, sagte der RTL-Sprecher. Die Verfügung kam vom Landgericht Leipzig auf Antrag einer Privatperson. [dpa/kw]

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46 Kommentare im Forum

  1. AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus [...]Das bestätigte ein Sprecher des Kölner Privatsenders am Freitag auf Anfrage. "Eine Stunde vor Ausstrahlung haben wir eine einstweilige Verfügung erhalten", sagte er. "Technisch und redaktionell war die Sendung somit nicht mehr zu bearbeiten." Die Reihe beginnt montags immer um 20.15 Uhr.[...] [...] Die Verfügung kam vom Landgericht Leipzig auf Antrag einer Privatperson.[...] Ein Landgericht spricht eine einstweilige Verfügung gegen den Beitrag eines Senders aus und der ignoriert diese Verfügung mit der Begründung, dass die Sendung technisch und redaktionell nicht mehr zu bearbeiten war? Was ist denn das für eine Begründung? Notfalls hätte man die Sendung auch aus dem Programm nehmen können.
  2. AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus Richtig, aber egal, dann zahlen sie eben dafür.... (ich hoffe mal nicht zu knapp)
  3. AW: Trotz einstweiliger Verfügung: RTL strahlt Posch-Episode aus Nein warum? Wir leben schließlich in Clown Dolly Land. :-)))
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