Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern

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Die Verbraucherzentralen wollen überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen für Internet-Nutzer, die durch illegale Downloads das Urheberrecht verletzen, den Kampf ansagen. Die erstmalige Abmahnung soll künftig nicht mehr als 100 Euro kosten.

Vor allem die privaten Verbraucher stehen im Fokus des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der Internet-Nutzer künftig besser vor der Abmahn-Abzocke schützen will. Für eine illegal heruntergelenes Video, eine Softwäre oder auch ein Lied fordern Rechtsanwälte und Rechteinhaber bisher häufig Summen von weit über 1000 Euro. Ein Gesetz muss her, in dem deutlich klarer als bisher geregelt wird, wie hoch die erste Abmahngebür maximal für Anwender sein dürfe. „Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen“, sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Cornelia Tausch.
 
Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als „gewerblich“ gewertet, sagte Tausch.

Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch eine Internet-Zugangsbox (DSL-Router) besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. „Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben“.
 
Die Verbraucherschützer sprachen sich am Dienstag auch gegen das Warnhinweis-Modell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. „Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen“, kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.
 
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem Positionspapier auf eine Statistik des Internet-Branchenverbandes Eco, wonach bei deutschen Internet-Providern massenhaft die Kontaktdaten von Internet-Anwendern ermittelt werden, weil sie online mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300 000 IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten Netz-Adressen (IP-Adressen) den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.
 
Die Verbraucherschützer verlangen auch, dass sich Rechteinhaber für ihre Klagen künftig nicht mehr die Gerichte aussuchen können, die in der Praxis häufig zu ihren Gunsten entschieden haben. Der „fliegende Gerichtsstand“ begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen Entscheidungspraxis. „Bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern muss ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein“, forderten die Verbraucherschützer. [dpa/fm]

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44 Kommentare im Forum

  1. AW: Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern Aber aber du willst die honorigen Rechtsverdreh äh ..anwälte doch nicht brotlos machen oder?
  2. AW: Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern Auch für 100 EUR fassen die meisten Anwälte diese Sachen nicht mehr an. Allerdings wird auch dieser Vorstoß von wenig Erfolg gekrönt sein, wenn man sich mal ansieht, welchen Beruf viele der Bundestagsabgeordneten haben.
  3. AW: Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern Eine Deckelung der Mahngebühr ist quark, sie muss Fallbedingt begründet sein und kann nicht pauschal erhoben werden dann wird ein Schuh draus. Aber wie darf ich denn das verstehen, "die erste Urheberrechtsverletzung soll also straffrei sein ?". Übertrage das bitte auf andere Straftaten im Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz,das erste Auto geklaut = straffrei, der erste Einbruch = straffrei, der erste Mord = straffrei ? das kann es ja wohl nicht sein. Kommt endlich davon weg zu glauben das Diebstahl geistigen Eigentums und dazu zählen nunmal Filme,Musik und Software anders behandelt werden als andere Delikte. oder versetzt euch an euren eventuell vorhandene Arbeitsplatz an dem Ihr etwas schafft was einen Wert hat was eure Firma in den nächsten jahren Verkaufen möchte um damit eure Gehälter zu zahlen und plötzlich kommt einer und entwendet eure Entwicklung und verbreitet die Kostenlos in der ganzen Welt, die arbeit der letzten Monate oder sogar Jahre wäre umsonst. Aber soweit denken manche halt nicht.
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