EU-Richter: Frequenzvergabe in Italien rechtswidrig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das italienische Frequenzvergabe-Verfahren gegen geltendes EU-Recht verstößt. Die derzeitige Gesetzeslage würde die großen Anbieter wie Mediaset und RAI stark bevorteilen.

Wie der Online-Dienst „Advanced Television“ berichtet, heißt es in der Urteilsbegründung, dass dem Vergabeverfahren „keine objektiven, transparenten und nichtdiskreminierenden Selektionskritieren unterliegen“.

Dieses Urteil ist ein herber Schlag für Ex-Premier Silvio Berlusconi, der seit 1999 einen Streit mit einem anderen Privatsender ausficht. Damals hatte der Kanal „Europa 7“ eine landesweite Sendelizenz erhalten, wartet aber seither noch auf die notwendigen Sendefrequenzen. Eigentlich war Rete 4 per Gesetzt zum Wechsel auf Satellitenübertragung verpflichtet worden, doch diesen Schritt ist der Sender bisher schuldig geblieben. Hier hatte Berlusconi 2004 per Änderung der Mediengesetze aktiv nachgeholfen.
 
Der Fall landete schließlich beim höchsten italienischen Gerichtshof, der dann den luxemburgischen EuGH angerufen hat. Jetzt fordert der Europe-7-Eigentümer die Herausgabe der Sendefrequenzen, was Mediaset aber ablehnt. Lapidare Begründung: Die Entscheidung habe „keinerlei Konsequenzen für die von Rete 4 genutzten Frequenzen“ sonder nur Relevanz für Schadensersatzansprüche. [lf]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: EU-Richter: Frequenzvergabe in Italien rechtswidrig lachnummer... sollten die mal eher die ör der einzelnen ländern überall einspeisen sowie diese dumme rechteregelung kippen. die deutschen werden es danken (bbc, orf und co)
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