Bayerische Richtlinie zur Programmförderung wird angepasst

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die lokalen und regionalen Fernsehprogramme Bayerns werden in den Jahren 2008 und 2009 aus dem Staatshaushalt mitfinanziert.

Diese Entscheidung beruht auf einer Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes. Damit ist es zwangsläufig notwendig, auch die Richtlinie zur Programmförderung anzupassen. Eine entsprechende Entscheidung hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gefällt.

Unter anderem war die Aufnahme einer Regelung zwingend, „die für alle Förderangebote eine inhaltliche und gestalterisch besonders aufwendige Produktion erfordert“. Zudem wurde ein Qualitätsniveau festgeschrieben. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. [ft]

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  1. AW: Bayerische Richtlinie zur Programmförderung wird angepasst Was unterschied "Lokal" "Regional"?
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