VPRT will Verdoppelung der ARD-Radioangebote verhindern

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Berlin – Die Deckelung der Zahl der öffentlich-rechtlichen Radioprogramme auf 64 muss auch in Zukunft beibehalten werden. Diese Auffassung vertritt der VPRT.

Die angedachte Verdoppelung der Programmzahl würde das duale Radiosystem sprengen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verband Privater Rundfunk und Telemedien VPRT). In diesen 65 Radioprogrammen müssten analoge, digitale und Internetangebote (sogen. Webradio) enthalten sein. Sollte es weitere Webradios geben, müssten diese eine konkrete gesetzliche Grundlage erhalten und zudem den neuen Drei-Stufen-Test („Public Value Test“) durchlaufen.
 
Dies sind zentrale Forderungen, die der Fachbereichsvorstand Radio und Audiodiensteim VPRT in einem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien der Länder im Zusammenhang mit der Vorbereitung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags adressiert hat.
 
Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident und Vorsitzender des Fachbereichs: „Die derzeitige Ausweitung von Digital- und Online-Angeboten der ARD muss gestoppt werden, um die Schieflage zu Lasten der privaten Anbieter im Radiomarkt nicht weiter zu verschärfen. 65 über UKW, Kabel, Satellit und Internet zu empfangene öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme sind ein sehr großes Programmpaket und mehr als genug, um den Auftrag zur Grundversorgung umfassend zu erfüllen. Die privaten Sender konkurrieren in ihren regionalen und landesweiten Verbreitungsgebieten bereits heute mit einem Überangebot an Radioangeboten der ARD. Mehr geht nicht, wenn man das duale Rundfunksystem im Radiobereich nicht grundsätzlich in Frage stellenmöchte.“
 
Um dies zu verhindern, fordert der VPRT im Rundfunkstaatsvertrag eine Klarstellung, wonach die derzeitigen Webradiangebote der ARD, die nicht unter die vom Staatsvertrag zugelassenen 64 plus 1 Programme fallen, keinesfalls auf analogen und digitalen Verbreitungswegen terrestrisch gesendet werden dürfen. Anderenfalls wäre die Begrenzung der Programmzahlen im Rundfunkstaatsvertrag wirkungslos.
 
Hillmoth wies in seinem Schreiben an die Chefs der Staatskanzleien auch darauf hin, dass die Nutzung der sog. Webradios zu erheblichen Kosten führen werde und zwar nach dem Prinzip: Je mehr Hörer, desto teurer. Hillmoth warnte zudem vor der weiteren Kommerzialisierung der ARD-Hörfunkprogramme. Laut Rundfunkstaatsvertrag darf die ARD innerhalb ihrer derzeit zulässigen 64 Radioangebote einzelne Programme austauschen.
 
Hier sei verstärkt zu beobachten, dass typisch öffentlich-rechtliche Programme mit einem klaren gesellschaftlichen Auftrag eingestellt würden, wie z.B. „hr-Klassik“, „hr-chronos“ oder auch Gefahr laufen, durch massenattraktive Programme ersetzt zu werden, wie das jüngste Beispiel „radiomultikulti“ des rbb zeige.
 
„Diese Entwicklung muss beendet werden. Ob ein Drei-Stufen-Test ausreicht, den Trend zu Kommerzialisierung der gebührenfinanzierten Radioprogramme zu stoppen, wird von uns bezweifelt“, so Hillmoth. [mg]

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