Gericht untersagt Kabel Deutschland unwahre Behauptungen

0
25
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Mainz – Das Landgericht Berlin hat der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG (KDG) untersagt, mit wahrheitswidrigen Behauptungen über die Primacom um Kunden zu werben.

Durch die in dieser Woche erlassene einstweilige Verfügung können laut Aussage von Primacom rechtswidrige Werbepraktiken der KDG künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro geahndet werden.

Kabel Deutschland hätte sich mit unwahren Aussagen über die Kabelversorgung und entsprechenden Produktangeboten an die Kunden der Primacom gewandt. Dabei sei ohne rechtliche Grundlage mit einer Sperrung des Anschlusses gedroht worden, um Kabelnutzer zu einem Anbieterwechsel zu bewegen.
 
Die nun erwirkte einstweilige Verfügung untersage Kabel Deutschland unter anderem, Kunden mit dem Angebot von Dienstleistungen zu werben, zu denen das Unternehmen rechtlich und technisch nicht in der Lage sei.
 
In ähnlichen Fällen habe die Verbraucherzentrale Hamburg im Jahr 2005 beim Landgericht München sowie der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) 2004 beim Landgericht Nürnberg-Fürth einstweilige Verfügungen gegen Kabel Deutschland erwirkt. Auch hier habe die KDG mit rechtswidrigen Methoden um Kunden geworben. [ar]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum