Zuviel Olympia im Kopf bringt Kündigung im Job

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass seine Beschäftigten durch das Fernsehen ihre Arbeit vernachlässigen und so geschäftsschädigend handeln, darf er dies abmahnen und in Extremfällen sogar kündigen.

Wer während der Arbeitzeit Live-Streams im Netz oder den Fernseher laufen lässt, riskiert, seinen Job zu verlieren, berichtet das Online-Portal Channel Partner. „Wer dadurch seine Arbeit vernachlässigt, muss damit rechnen, dass der Chef ihm die Kündigung ausspricht“, erläutert Martin E. Risak, Professor für Arbeitsrecht laut Channel Partner.

Das sei aber abhängig von der Art der Tätigkeit: „Einem Chauffeur, der in seinem Bereitschaftsraum darauf wartet, dass er gerufen wird, kann man ganz sicher nicht unterstellen, dass er durch Fernsehen seine Arbeit vernachlässigt“, sagte Risak gegenüber dem Online-Portal. Bei Tätigkeiten dieser Art werde nicht die gesamte Konzentration des Arbeitnehmers verlangt. Dennoch gelte auch hier, nicht ununterbrochen fernzusehen.
 
Anders sehe es hingegen in Bereichen aus, in denen das Personal mit externen Personen zu tun habe. „Auch eine Verkäuferin oder ein Verkäufer wird einmal keine Kunden haben. Doch könnte es für das Geschäft betriebswirtschaftlich schädigend sein, wenn sie lümmelnd in der Ecke vorm TV sitzt“, erläuterte Risak gegenüber Channel Partner. Dies könne potenzielle Kunden davon abhalten, den Laden zu betreten.
 
Letztlich gehe es immer um einen Bereich zwischen „Grenzen der Auslebung der freien Persönlichkeit der Arbeitnehmer und den Rechten des Arbeitgebers“. Deshalb könne ein Werkstattleiter zum Beispiel seinen Mitarbeitern nicht verbieten, „in der Werkhalle Radio mit Olympiaberichterstattung zu hören, wenn auch sonst immer das Radio läuft, nur weil er keinen Sport mag“, so Channel Partner.
 
„Solange keine Kunden oder andere Arbeitnehmer gestört werden, hat der Arbeitgeber kein Recht, derart schikanöse Methoden anzuwenden“, erklärte Risak gegenüber dem Online-Portal. Ähnliches gelte für Putzfrauen, die während ihrer Tätigkeit Radio hören würden. „Nur weil der Chef der Meinung sei, dass sie dadurch fünf Minuten länger zum Putzen brauche, sei dies kein Grund zum Verbot derartiger Unterhaltung.“[ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Zuviel Olympia im Kopf bringt Kündigung im Job Und bei den Kollegen macht man sich unbeliebt, wenn man sich auf seine Arbeit konzentriert!
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