Gerichtsbeschluss bedroht Zukunft von Wizzgo

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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London – Der französische Online-PVR (Personal-Video-Recorder)-Anbieter Wizzgo darf nicht länger das Programm der Sender M6 und W9 zur Verfügung stellen. So lautet ein Beschluss des Pariser Landgerichts.

Das berichtet das Online-Portal „Broadband TV News“. Bisher konnten Zuschauer Programme von allen 18 französischen DVB-T-Programmen aufnehmen und sie auf ihren Computer, in eine Mediendatenbank oder auf iPod überspielen.

Die bisher legalen Verfahren wurden von Metropole Télèvision, dem Besitzer von M6 und W9 angezweifelt. Das Gericht stellte fest, dass der Service von Online-PVRs nicht als private Kopie angesehen werden könne und eine Copyright-Gebühr umgehe.
 
„Broadcast TV News“ vermutet, dass der Beschluss die Zukunft von Wizzgo und anderen PVR-Anbietern bedroht. Die meisten anderen Anbieter würden dem Beschluss folgen und die Ausstrahlung der beiden Programme unterbinden. Die meisten großen TV-Sender hätten ihren eigenen Download-Service, würden aber normalerweise nur eine begrenzte Anzahl von Programmen anbieten, von denen sie die Online-Rechte besitzen würden. [ar]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Gerichtsbeschluss bedroht Zukunft von Wizzgo damit stellen sich die sender selbst ein bein...aber das merken die ja nicht in ihrem raffwahn !
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