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28.08.08

Zeitschriftenverleger klagen gegen EPG-Gebühr

[ug] Leipzig - Der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) klagt gegen die VG Media, die die Rechte von Fernsehsendern wahrnimmt, da der Verband bezweifelt, dass die Verwertungsgesellschaft auch tatsächlich die Rechte hält.

Die VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (kurz VG Media) erhebt seit 2003 Gebühren für die kommerzielle Nutzung und Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, beispielsweise in Hotel- und Pensionsbetrieben. Sie vertritt derzeit 36 Fernseh- und 63 Radiosender.

Nach Medienberichten erschloss sich die Verwertungsgesellschaft noch eine weitere Einnahmequelle: Sie fordert seit dem 1. Januar 2008 eine Gebühr für die Nutzung von Bild- und Wortmaterial zur Darstellung von Fernsehprogrammen in elektronischen Programmführern (EPG).

Für den Abruf eines EPG auf Internetseiten verlange sie nun zwischen 0,02 und 0,04 Cent netto pro Seitenabruf, jährlich jedoch mindestens 2000 Euro. Das Open-Source-Projekt TV-Browser sah sich daraufhin gezwungen, zum Ende 2007 die EPG-Daten von 16 Sendern aus seiner kostenlosen digitalen Fernsehzeitschrift zu nehmen.

Die EPG-Gebühren treffen auch Verlage, die elektronische Programmzeitschriften über das Internet anbieten möchten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat nun vor dem Landgericht Köln eine negative Feststellungsklage gegen die VG Media eingereicht. Er will gerichtlich feststellen lassen, dass die VG Media kein Anspruch auf Gebühren für die EPG-Daten hat. Laut VDZ-Justiziar Dirk Platte bestehen erhebliche Zweifel, ob dieses Material überhaupt einen urheberrechtlichen Schutz genießt.

Sollte dies der Fall sei, so werde der VDZ gerichtlich überprüfen lassen, ob die VG Media tatsächlich die Rechte der Sender besitzt, wie sie es stets behauptet; bei der doch recht langen Urheberrechtskette bestünden daran Zweifel.

Der VDZ geht außerdem davon aus, dass die VG Media mit der Einziehung der EPG-Gebühren gegen Kartellrecht verstößt. Bei der Gründung der Gesellschaft durch die ansonsten konkurrierenden Unternehmen ProSiebenSat.1 Media AG und RTL Group (Bertelsmann) war nämlich eine Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich, bei der die Geschäftstätigkeit genannt werden musste. Nach Ansicht des VDZ hat die VG Media es versäumt, sich die Erweiterung der Tätigkeit genehmigen zu lassen, um auch EPG-Gebühren erheben zu dürfen.

Stößt die VDZ mit ihrer Rechtsauffassung bei Gericht auf Gegenliebe, so kann dies für die VG Media und ihre Gesellschafter weitreichende Folgen haben. Wenn die EU-Kommission eine kartellrechtswidrige Handlung erkennt, könnte sie die VG Media mit einem Millionen-Bußgeld belegen. Theoretisch kann das Bußgeld bis zu 800 Millionen Euro betragen, da bei der Bemessung der Gesamtjahresumsatz der an der Verwertungsgesellschaft beteiligten Unternehmen von schätzungsweise sieben bis acht Milliarden Euro zugrunde gelegt wird.

Die VG Media selbst erwirtschaftete laut Lagebericht 2007 nur einen Umsatzerlös von rund 28 Millionen Euro. Für die restliche Summe müssten demnach ProSiebenSat.1 und die RTL Group einspringen.
 
 
 
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Kommentare
 
#1 von Siga >> 28.8. 2008 >> 12:50
AW: Zeitschriftenverleger klagen gegen EPG-Gebühr
Free-TV Sender haben kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Schedules ("Sendepläne" klingt doof, "Programm" kann auch eine Software sein).
Der Wikipedia-Gründer hat freie Schedules auf seiner Liste von 10 Dingen die er gerne frei verfügbar hätte.

Wenn es nicht verboten wäre (laut denen und denen glauben Richter natürlich mehr) und man in die Existenzvernichtung abgemahnt würde, würde ich ja Scraper bevorzugen welche die Webseiten abklappern [1]. Aber seit VGMedia haben Viva/MTV/... "komischerweise" nach Jahren mal ein mehrtägiges EPG über DVB-S. So gesehen fehlen wohl bei deutschen Kanälen nur wenige Sender die kein EPG haben. Die ganzen Auslandssender hingegen auf S28 Ost, S13 Ost, S19 Ost haben kein EPG oder nur Now+Next was angesichts der vielen Spielfilme und Serien schade ist (und natürlich der tollen Dokus und InfoSendungen und politischen KommentarBerichte hüstel hüstel SCNR). Bei 28 Ost (FreeSat) ist das mehrtägige EPG wohl anders kodiert (für SkyBox) so das man es nur mal "knacken" und als frei deklarieren sollte. Aber sowas interessiert eine EU-Kommission natürlich nicht.

[1] Hörzu/tvmovie... scrapen ist illegal/fragwürdig weil Hörzu/tvmovie dort Aufwand reingesteckt hat. Die Webseiten des Senders scrapen wäre hingegen korrekt, weil die ja wollen, das jeder weiss, was wann läuft. Bei InfosatEPG waren die Inhalte/Qualität iirc (vor Jahren) nicht gut.
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