Landesmedienanstalten mit neuer Struktur – Aufgaben zentralisiert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. September ändert sich die Arbeitsstruktur der Landesmedienanstalten.

Die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) werden künftig von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) wahrgenommen. Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, der bisher Vorsitzender der GSDZ war, wird im Rahmen der ZAK mit dem Arbeitsbereich Plattformregulierung und Fragen des digitalen Zugangs betraut. Auch in der neuen Struktur will der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang auf die bewährte Zusammenarbeit der Fachleute in den verschiedenen Landesmedienanstalten setzen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
In den fast acht Jahren der Zusammenarbeit der GSDZ sei viel Sachverstand und Kompetenz zusammen getragen worden, sagte Hege. Fragen des diskriminierungsfreien Zugangs zu Plattformen, der Gestaltung von Navigatoren und die Begleitung des Analog-Digital-Umstiegs hat die GSDZ in der Vergangenheit im Dialog mit Betroffenen und Regulierungspartnern wie beispielsweise der Bundesnetzagentur behandelt.
 
Seit 2005 erscheint jährlich der Digitalisierungsbericht der Landesmedienanstalten, der mit Daten und Fakten zum Stand der Digitalisierung wichtige Planungs- und Marktdaten bereit stellt und in einem Analyseteil wesentliche Entwicklungen im Bereich des digitalen Fernsehens beschreibt. Der Digitalisierungsbericht 2008 wird am 2. September im Rahmen der Medienwoche in Berlin veröffentlicht.
 
Als aktuell anstehende Aufgaben des Beauftragten und seiner Geschäftsstelle nennt Hege die Nutzerfreundlichkeit von Navigatoren und EPGs, die Beschleunigung des Analog-Digital-Umstiegs im Kabel, die Sicherung der Interoperabilität von Set-Top-Boxen sowie die Entwicklung der digitalen terrestrischen Rundfunkübertragung.
 
Mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (1. September 2008) hat die ZAK die Aufgaben der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang übernommen. Damit trifft die ZAK die Entscheidungen zu Fragen des diskriminierungsfreien Zugangs und der Plattformregulierung. Der Bereich der Plattformregulierung ist im Rundfunkstaatsvertrag n. F. im fünften Abschnitt geregelt. Die Landesmedienanstalten werden bis voraussichtlich zum Jahresbeginn 2009 die entsprechende Plattformsatzung nach § 53 in Kraft gesetzt haben. [mg]

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